Beschluss: Kenntnis genommen

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.


Berichterstatter/in:                                Hans-J. Overmann

 

Herr Vornholt erläutert die Konzeption des Anti-Gewalt-Trainings, welches der Fachbereich Jugend und Familie seit 2004 regelmäßig anbiete. Auf der Grundlage des § 10 JGG werde Jugendlichen, die in Bezug auf schwere Körperverletzung auffällig geworden seien, durch richterliche Weisung die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training auferlegt. Die Wochenendkurse würden vom „Verein Männer gegen Männergewalt Euregio e.V.“ durchgeführt. Im Zeitraum Februar 2004 bis November 2006 seien 10 Kurse mit 80 Jugendlichen durchgeführt worden. Die Gesamtkosten beliefen sich pro Jugendlichen auf rund 350 €, wobei ein Eigenanteil von 50 € von den Jugendlichen selbst getragen werde. Weitere Einzelheiten zum Anti-Gewalt-Training können der Anlage 1 zur Niederschrift entnommen werden.

 

Auf die Frage von Frau Kerhoff, aus welchen Familienverhältnissen die Jugendlichen kämen, erläutert Herr Vornholt, dass unter den Kursteilnehmern alle gesellschaftlichen Schichten vertreten seien.

 

Anschließend stellt Herr Bardenhorst vom Verein Männer gegen Männergewalt Euregio e.V. die fachlich inhaltlichen Punkte des Trainingskurses vor. Ein Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit in dem Kurs sei die gemeinsame Aufarbeitung der einzelnen Stationen in einem  Gewaltzyklus. Der typische Verlauf eines Gewaltkreislaufes aus der Perspektive des Täters ist in der Anlage 2 zur Niederschrift dargestellt.

 

Herr Huesmann erkundigt sich nach der Wirksamkeit eines Anti-Gewalt-Trainings. Herr Vornholt gibt daraufhin zu bedenken, dass eine direkte Erfolgsquote schwer zu ermitteln sei. Eine für den angesprochenen Zeitraum durchgeführte Abfrage bei den Kolleginnen und Kollegen im ASD habe jedoch ergeben, dass 90% der Kursteilnehmer in dem Beobachtungszeitraum nicht mehr wegen Körperverletzung auffällig geworden wären.

 

Auf die Frage von Herrn Huesmann, ob in den letzten Jahren eine Zunahme von Gewaltdelikten zu verzeichnen sei, antwortet Herr Vornholt, dass einerseits die gestiegene Zahl der Trainingskurse in der Tat ein Indiz für eine höhere Gewaltbereitschaft sein könnte. Andererseits könne der Anstieg der Trainingskurse aber auch darauf zurückzuführen seien, dass die Gerichte stärker von der gesetzlichen Möglichkeit des § 10 JGG Gebrauch machen würden.

 

Herr Hollstegge bestätigt diese Vermutung. Nach seiner fachlichen Einschätzung als Richter habe sich keine Steigerung bei den jugendlichen Gewaltdelikten ergeben. Hingegen habe sich jedoch die Intensität der ausgeübten Gewalt entschieden erhöht.

 

Frau Seidensticker-Beining erkundigt sich, ob den Gerichten auch Gewalt unter weiblichen Jugendlichen bekannt sei. Herr Hollstegge führt hierzu aus, dass Gewaltdelikte unter weiblichen Jugendlichen eher selten vorkämen. Mangels Masse sei daher nach seiner Kenntnis noch nie ein entsprechender Kurs zustande gekommen. Er könne sich aber vorstellen, bei Bedarf einen Kurs für Mädchen ggfls. jugendamtsübergreifend unter Beteiligung der städtischen Jugendämter im Kreisgebiet durchzuführen.

Herr Overmann greift diese Anregung von Herrn Hollstegge auf. Er wird den Vorschlag in einer der kommenden Dienstbesprechungen mit den Stadtjugendämtern im Kreis diskutieren.

Abschließend stellt Herr Hollstegge die positiven Wirkungen des Projektes heraus und bedankt sich bei den Verantwortlichen für die Zurverfügungstellung dieses Angebotes.

 

Vorsitzender Tönnes lässt über den Beschlussentwurf abstimmen.


Beschluss:                              einstimmig