Beschluss: zurückgestellt/vertagt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Berichterstatter:                                    Dr. Hermann Paßlick

Herr Dr. Paßlick erläutert die Novellierung des ÖPNV-Gesetzes. Danach seien für Nordrhein-Westfalen drei SPNV-Aufgabenträgerorganisationen vorgesehen. Bei der Ausgestaltung ihrer Organisation seien die neuen Dachzweckverbände weitestgehend frei. Der in der Sitzungsvorlage vorgelegte Entwurf der Satzung für den neuen Zweckverband „Nahverkehr Westfalen“ berücksichtige die wirtschaftliche Eigenverantwortung der fünf Teilräume sowie die dezentrale Aufgabenwahrnehmung. Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Übergangsregelung verblieben die geschlossenen Verkehrsverträge bis Ende 2010 bei den heutigen Zweckverbänden. In die Dach-Zweckverbandsversammlung sollten 45 Vertreter entsandt werden. Vorgesehen sei, dass der Dachzweckverband in einem rollierenden System von den Verbandsvorstehern geführt würde. Danach wechsele alle drei Jahre die Geschäftsführung in der Reihenfolge der Größe der regionalen Zweckverbände. Die Satzungsregelung habe das Ziel, dass die Aufgabenerfüllung weiterhin dezentral erfolgen könne. Eine neue Aufgabe sei die Investitionsförderung, die bisher von den Bezirksregierungen wahrgenommen worden sei. Bis zu sechs Mitarbeiter der Bezirksregierung würden im Rahmen dieses Aufgabenübergangs in die Organisation des Zweckverbandes übernommen. Im Bereich der Finanzierung würden die Mittelzuweisungen des Landes bis 2010 an die Mitgliedsverbände weitergeleitet. Danach übernehme der Dachzweckverband die Bewirtschaftung. Intern sei vereinbart worden, auch nach 2011 Teilraumergebnisrechnungen zu erstellen. Auf diese Weise behalte jeder Zweckverband einen Gestaltungsspielraum für die in seinem Gebiet zu realisierenden Maßnahmen. Mit dem vorgelegten Konzept sei der gesetzgeberische Wille der Zentralisierung nicht unbedingt erfüllt worden. Es bestehe aber Einigkeit, dass die positiven Effekte der dezentralen Aufgabenwahrnehmung beibehalten werden sollten. Unter Berücksichtigung der flächenmäßigen Ausdehnung des Gebietes des Dachzweckverbandes sei die Entscheidung richtig. Der Dachzweckverband müsse zwingend zum 31.12.2007 gegründet sein, so dass im nächsten Schritt die Vorabstimmung mit dem Land bezüglich der Genehmigung der Satzung und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolge.

Vorsitzender Horstick schlägt vor, Diskussion und  Beschlussfassung über die zukünftige Organisation des Zweckverbandes SPNV für Westfalen bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen am 23.10.2007 zu vertagen. Gleichzeitig solle dann auch über die Anpassung der Satzung des münsterländischen Zweckverbandes beraten werden. Hierüber besteht Einvernehmen unter den Ausschussmitgliedern