Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 19, Enthaltungen: 3

Der Kreistag stimmt den Planungen zur Errichtung eines interkommunalen Bauhofes gemeinsam mit der Stadt Gescher auf einem Grundstück der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) in Nordvelen zu.

Die Verwaltung wird beauftragt die Planungen umzusetzen und die hierzu erforderlichen Vereinbarungen entsprechend der Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu schließen.


Berichterstatter/in:                                Ltd. Kreisbaudirektor Hubert Grothues

Ltd. Kreisbaudirektor Hubert Grothues erläutert, die Planung für den inter­kommunalen Bauhof sei inzwischen fortgeschritten. So sei man sich mit der EGW über eine gemischte Mietkaufvereinbarung einig. Zum Anderen gebe es einen Kaufvertrag mit dem DRK, der nach Zustimmung des Kreistages rechtswirksam werden könne. Darüber hinaus habe ein in Auftrag gegebenes Gutachten kurz- und mittelfristige Synergie­effekte von rund 100.000 EUR ermittelt und damit die Wirtschaftlichkeit der Zweierlösung bestätigt.

Zu Punkt 1 der Anfrage der SPD-Fraktion erklärt Ltd. Kreisbaudirektor Hubert Grothues, die Gebäude des Kreises Borken seien für die Eröffnungsbilanz in einem vereinfachten Sachwert­verfahren anhand der durchschnittlich anzu­setzenden Normalherstellungskosten bewertet worden. Der Kaufpreis für den Bauhof in Borken sei anhand der tatsächlichen Herstellungs­kosten unter Berücksichtigung der jährlichen Abschrei­bung ermittelt worden, so dass dem Kaufpreis ebenfalls eine genaue Sachwertermittlung zu Grunde liege. Eine Vergleichs­berechnung habe gezeigt, dass beide Verfahren im Ergebnis deckungsgleich seien. Die tatsächlichen Kosten einschließlich der Erschließungskosten, die für den Neubau des interkommunalen Bauhofes und des Krisen-/Logistikzentrums anfielen, beziffere er auf insge­samt 2,7 Mio. EUR. Hiervon entfielen auf das Krisen-/Logistikzentrum 240.000 EUR. Für weitere Einzelheiten verweise er auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Kreistagsabgeordneter Kisfeld erklärt, er halte die berechnete Ersparnis für nicht nachvollziehbar und unrealistisch. Die UWG-Fraktion gehe vielmehr von Mehrkosten für den Kreis Borken aus. Darüber hinaus sei der Bauhof in Borken noch über Jahre voll funktionsfähig, wie auch die Verwaltung im Sommer 2006 bestätigt habe. Auch ein mobiles Krisenzentrum sei ausreichend. Daher werde die UWG-Fraktion dem Vorhaben nicht zustimmen.

Kreistagsabgeordneter Horstick teilt mit, die CDU-Fraktion befürworte das Vorhaben. Im Fachausschuss seien bereits die positiven Aspekte ausgiebig diskutiert worden. Vor Jahren sei der Weg mit dem Verkauf des Bauhofes in Ahaus und der Suche nach einer mittel- bis langfristigen Lösung beschritten worden. Die Wirtschaftlichkeit des jetzigen Vor­habens werde nun auch durch das Gutachten bestätigt.

Kreistagsabgeordnete Schulte unterstreicht, die SPD-Fraktion werde der Vorlage nicht zu­stimmen. Sie zweifle an der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Anstelle eines Neubaus halte die SPD-Fraktion eine Intensi­vierung der interkommunalen Zusammenarbeit für vorteil­hafter. Das Gutachten hätte auch eine Aussage zu dieser Variante treffen sollen. Sie kritisiere, die Verwaltung sei ihrer Pflicht zur Aufklärung der politischen Gremien nach dem Ausstieg der Stadt Stadtlohn und der Gemeinde Velen nicht ausreichend nach­gekommen. Die SPD-Fraktion beantrage, über den Tages­ordnungspunkt geheim abzustimmen.

Kreistagsabgeordneter Eisele betont, die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN könne dem Vorhaben aufgrund der Ausführungen im Gutachten zustimmen. Er sehe keinen Grund, den Sachverstand oder die Neutralität des Gutachters in Frage zu stellen. Zudem stehe auch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in ihrer Bewertung einem interkommunalen Bauhof positiv gegenüber.

Kreistagsabgeordneter Schöning führt aus, einen Beschluss im Sinne der Vorlage halte er für rechtswidrig. Nach § 10 Abs. 2 Gemeinde­haushaltsverordnung (GemHVO) sei bei Investitionen grundsätzlich durch Vergleich die wirtschaftlichste zwischen mehreren Finanzierungs­möglichkeiten zu wählen.

Darüber hinaus handele es sich bei der Vertragsform des Mietkaufes um ein kreditähnliches Geschäft. Somit sei der Erlass des Innenministeriums vom 09.10.2006 („Krediterlass“) anzuwenden. Derartige Geschäfte müssten der Aufsichtsbehörde einen Monat vor Abschluss angezeigt werden. Er bezweifle, dass eine entsprechende Information erfolgt sei.

Für eine derartige Investition sei zusätzlich eine Vergabe vorgeschrieben. Das von Kreisdirektor Werner Haßenkamp vorgebrachte Argument, die EGW sei eine 100%ige Tochter des Kreises Borken und eine Vergabe daher nicht nötig, sei rechtlich nicht haltbar.

Darüber hinaus vermisse er im vorgelegten Gutachten Aussagen über mögliche Kostenvorteile für die Stadt Gescher. Wegen der rechtlichen Bedenken könne die FDP-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen. Er behalte sich vor, der Bezirksregierung Münster seine Bedenken mitzuteilen.

Landrat Gerd Wiesmann lässt über den Antrag der SPD-Fraktion auf geheime Abstimmung beschließen. Er stellt die Zustimmung von mehr als einem Fünftel der Kreistagsabgeordneten fest und erläutert sodann das Verfahren einer geheimen Abstimmung.

Als Stimmenzähler werden einstimmig die Kreistagsabgeordneten Fischer (SPD), Gabbe (CDU) und Richard Temminghoff (UWG) bestimmt. Die Stimmenzähler überzeugen sich vor der Wahl davon, dass die Wahl­urne leer ist.

Nach Durchführung der geheimen Abstimmung sowie Auszählung und Bestätigung des Er­gebnisses durch die Stimmenzähler gibt Landrat Gerd Wiesmann das Ergebnis bekannt:

 


Beschluss:                        53    abgegebene Stimmen

                                           53    gültige Stimmen

                                           31    Ja-Stimmen

                                           19    Nein-Stimmen

                                             3    Enthaltungen