Berichterstatter/in: Kreisdirektor Werner Haßenkamp
Kreisdirektor Werner Haßenkamp führt aus, durch den Abschluss der Kooperationsvereinbarung könne der Kreis Borken mit dem Land NRW einen starken Partner gewinnen. Da der Kreis Borken in den vergangenen drei Jahren bereits das Thema Bildung in eigener Regie verstärkt angegangen sei, seien das erforderliche Bildungsbudget und Personal schon vorhanden. Wünschenswert sei, dem Land NRW nun möglichst schnell ein Signal zu geben, um die gemeinsame Arbeit dann im Frühjahr anzugehen.
Kreisausschussmitglied Wahle berichtet, der Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur und Sport begrüße das Vorhaben ausdrücklich. Die strenge formale Struktur sei auf der einen Seite zwar kritisch gesehen worden, biete auf der anderen Seite aber den Vorteil einer intensiveren, professionelleren Auseinandersetzung mit der Thematik. Die Mitglieder des Ausschusses sollten über die Entwicklung regelmäßig unterrichtet werden.
Kreisausschussmitglied Schulte,
U., hält eine angemessene Beteiligung der Politik ebenfalls für wichtig.
Fraglich sei, ob eine Person, die sowohl die Ziele des Landes, als auch die
Ziele des Kreises abarbeiten solle, nicht zeitlich überfordert werde. In ihrer
Fraktion bestehe noch Beratungsbedarf, weshalb sie bitte, eine Entscheidung
erst in der kommenden Kreistagssitzung herbeizuführen. Sie bittet um nähere Angaben
zum derzeitigen Stellenumfang im Bereich Bildungsstudie/ Brücke Schule-Beruf,
zum künftigen Stellenumfang der Regionalen Geschäftsstelle und den derzeitigen
und künftigen Personalkosten.
Kreisdirektor Werner Haßenkamp sichert die
zusätzlichen Informationen zu den kommenden Fraktionssitzungen zu.
Kreisausschussmitglied Tönnes betont,
integrative Erziehung sei durchaus ein Bestandteil einer „Regionalen
Bildungslandschaft Kreis Borken“. Er fragt, ob es möglich sei, den Vertrag noch
um diesen Bestandteil zu ergänzen. Dadurch ginge ein Signal an den
Initiativkreis Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, Südlohn, sowie den
Kontaktkreis Integration, Ahaus“, die zu dieser Thematik eine Einwohnerfrage
für die kommende Sitzung des Kreistages gestellt hätten.
Kreisausschussmitglied Schulte, U., erklärt,
eine solche Ergänzung könne bei den Handlungsfeldern auf Seite 4 der Vorlage
erfolgen.
Kreisdirektor Werner Haßenkamp erläutert,
während die ersten drei Handlungsfelder fester Bestandteil der Vereinbarung
seien, seien die übrigen verhandelbar. Das zweite Handlungsfeld umfasse die
individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler und damit auch die
behinderter Kinder. Einen Sonderpunkt halte er für nicht erforderlich.
Kreisausschussmitglied Tanjsek schlägt folgenden
Klammerzusatz im zweiten Handlungsfeld vor: „aller (behinderter und nicht behinderter) Schülerinnen und Schüler“.
Landrat Gerd Wiesmann entgegnet, zurzeit
handle es sich um eine alle Kinder umfassende Formulierung. Ein Klammerzusatz
sei eine unnötige Einschränkung. Er stellt Einvernehmen fest, über den gesamten
Beratungspunkt erst in der kommenden Sitzung des Kreistages zu entscheiden.