Sitzung: 15.10.2008 Wahlausschuss für die Kreistags- und Landratswahl
Landrat Wiesmann verpflichtet die Beisitzer
des Wahlausschusses gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalordnung zur unparteiischen
Wahrnehmung ihres Amts und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer
amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem
Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Die Beisitzer bestätigen die
Verpflichtung.