Die Freistellungsregelung gemäß § 50 Abs. 2 LG NW wird verlängert. Sie tritt spätestens am 31.12.2012 außer Kraft, wenn nicht der Kreistag eine weitere Verlängerung beschließt.
Berichterstatter/in: Ltd. Kreisbaudirektor Hubert Grothues
Auf Nachfrage des
Kreistagsabgeordneten Dirking zur
Beratungsreihenfolge erklärt Ltd.
Kreisbaudirektor Hubert Grothues, es handele sich lediglich um die Verlängerung
einer bestehenden Regelung, für die ein Beschluss durch den Kreistag notwendig
sei. Der Umweltausschuss werde anschließend informiert.
Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Busen teilt Ltd.
Kreisbaudirektor Hubert Grothues mit, der Zeitplan für die Reitrouten werde im
Wesentlichen von den Städten und Gemeinden selbst bestimmt. Auch mit der Stadt
Gronau sei man im Gespräch.
Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Saatkamp erläutert Ltd. Kreisbaudirektor Hubert Grothues nach der Freistellungsregelung sei das Reiten grundsätzlich überall erlaubt. Im Hinblick auf eine Kanalisierung des Reitaufkommens und eine Förderung des Tourismus sei es sinnvoll, Vorzugsreitrouten auszuweisen.
Beschluss: einstimmig