Sitzung: 12.03.2009 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4
Vorlage: 0018/2009
1. SSA ist notwendig und soll weitergeführt werden.
2. Die SSA nach dem Isselburger Modell hat sich bewährt. Sie soll unter Beteiligung aller Akteure weiter entwickelt werden.
3. Ab 01.08.2009 übernehmen die Kommunen als Schulträger im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Jugend und Familie des Kreises Borken die organisatorische, finanzielle und rechtliche Verantwortung für Schulsozialarbeit.
4. Zum 31.07.2009 laufen die bis dahin befristeten Dienstverträge zwischen dem Kreis Borken und den Fachkräften in den Hauptschulen, die nach dem Isselburger Modell arbeiten, also in Isselburg, Raesfeld, Südlohn, Heiden, Legden und Vreden, aus. Der JHA erwartet, dass die genannten Kommunen unverzüglich die Übernahme der Fachkräfte zum 01.08.2009 angehen.
5. Zur Sicherstellung der Interessen der Jugendhilfe, insbesondere der fachlichen Standards, schließt der Kreis mit den Städten und Gemeinden Vereinbarungen, die die Zusammenarbeit regeln. Bestandteile sind zwingend: Standards hinsichtlich von Fortbildung, von regelmäßig stattfindendem Austausch über Programme und Projekte, von kollegialer Beratung in Einzelfällen und Kontakten mit den Schulleitungen, der Schulaufsicht und dem Schulträger sowie Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen freien Trägern und dem Kreis.
6. Für die Kooperation mit den Kommunen wird ab 01.08.2009 im Fachbereich Jugend und Familie die Fachabteilung 51.3, Jugendförderung, zuständig sein. Damit werden weitere Jugendhilfebereiche noch konkreter als bisher mit Schule zusammenarbeiten.
7. Der JHA wird regelmäßig, mindestens jährlich, umfassend über die Tätigkeit der SSA unterrichtet.
8. Zum Ende des Schuljahres 2010/2011 wird eine Evaluation zur Überprüfung der neuen Trägerstruktur durchgeführt.
9. Zur inhaltlichen Weiterentwicklung von SSA im Kreis Borken wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet.
Frau Prof. Dr. Tölle erläutert den
Ausschussmitgliedern ihren Bericht zur Standortbestimmung der Schulsozialarbeit
(SSA) im Kreis Borken. Die Folien sind der Niederschrift als Anlage 1
beigefügt. Die Untersuchung wurde in Form von schriftlichen Befragungen sowie
Gruppendiskussionen mit allen beteiligten SchulsozialarbeiterInnen,
Schulleitungen, BeratungslehrerInnen sowie den Beschäftigten im ASD des
Fachbereiches Jugend und Familie durchgeführt. Im Ergebnis hielten alle
Beteiligten die SSA für ein in den
Hauptschulen im Kreis Borken etabliertes Angebot. Darüber hinaus hätten sich
alle an der Untersuchung Beteiligten für eine Fortsetzung und nach Möglichkeit
einen Ausbau der SSA ausgesprochen.
In ihren Ausführungen geht Frau Prof. Dr. Tölle
auch auf die derzeit bestehenden unterschiedlichen Trägerstrukturen der SSA
ein. SSA nach dem Isselburger Modell sei eher sozialarbeiterisch ausgerichtet
in Richtung Jugendhilfe. Dem gegenüber sei die SSA des Landes NRW eher
sozialpädagogisch in Richtung Schule ausgerichtet. Aus Sicht von Frau Prof. Dr.
Tölle gelte es künftig, die SSA in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen
diesen beiden unterschiedlichen Systemen zu justieren.
In ihren
Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung der SSA spricht Frau Prof. Dr. Tölle
folgende Empfehlungen aus. Zum Einen gelte es, die SSA im Kreis Borken
inhaltlich weiter zu entwickeln. Hierzu schlage sie die Bildung einer
Arbeitsgruppe vor, die sich konzeptionell insbesondere mit einer weiteren
Annäherung von Schule und Jugendhilfe beschäftigen müsse. Inhaltlich sei für
die SSA eine neue Justierung der Balance von einzelfallbezogener
Beratungstätigkeit zu einer eher sozialpädagogisch ausgerichteten Arbeit mit
Gruppen und in Projekten erforderlich.
Zur
Sitzungsvorlage der Verwaltung merkt Frau Prof. Dr. Tölle an, dass die
vorgesehene künftige Anbindung an die Fachabteilung Kinder- und Jugendförderung
ihren Gedanken aufgreife, die SSA im Kreis Borken näher an das System Schule
heranzurücken, ohne inhaltlich an Profil zu verlieren. Bei einer künftigen
Anbindung der Stellen an die Kommunen sei es wichtig, eine Vereinbarung mit den
Kommunen zu treffen, in der insbesondere qualitative, fachliche Standards der
SSA festgelegt werden müssten. Bei der Ausarbeitung dieser Qualitätsvereinbarungen
biete sie im Übrigen ihre Mitarbeit an. Die Vorlage greife lediglich nicht die
Bildung einer Arbeitsgruppe zur qualitativen Weiterentwicklung der SSA auf, die
ihrer Auffassung jedoch unentbehrlich sei.
Herr Tönnes
bedankt sich bei Frau Prof. Dr. Tölle für ihre ausführlichen Erläuterungen zur
Standortbestimmung der SSA im Kreis Borken.
Frau
Seidensticker-Beining schließt sich ebenfalls diesem Dank an Frau Prof. Dr.
Tölle an. Die SPD-Fraktion sehe sich in ihrem Antrag zur SSA bestärkt, der
inhaltlich die Empfehlungen der Planungsbegleitgruppe aufgreife. Der SPD-Antrag
wurde als Tischvorlage ausgelegt und ist der Niederschrift als Anlage 2
beigefügt.
Herr Haßenkamp
unterstreicht in seinen Ausführungen, dass es einen starken Konsens aller
Beteiligten in der Bewertung und Bedeutung von SSA und der Notwendigkeit ihrer
Weiterentwicklung gebe. Lediglich bei der Frage, ob SSA näher an das System
Jugendhilfe oder an das System Schule angebunden werden müsse, gebe es
unterschiedliche Auffassungen zwischen den Beteiligten. Seit Vorliegen des
Abschlussberichtes von Frau Prof. Dr. Tölle habe es eine Vielzahl von
Gesprächen gegeben. Die Planungsbegleitgruppe habe sich für eine Aufstockung
von 0,5 auf 1,0 Stellen SSA je Hauptschule ausgesprochen. Bezüglich der
organisatorischen Anbindung solle es bei der bisherigen Lösung verbleiben. In
der Bürgermeisterkonferenz hätten sich die Bürgermeister für eine stärkere
Ausrichtung der SSA in Richtung Schule ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund
solle die finanzielle Verantwortung auch zu 100% beim Schulträger liegen. Der
Stellenumfang solle nicht pauschal je Hauptschule festgelegt werden, sondern
individuell je Schule vereinbart werden.
Aus Sicht der
Verwaltung sei es in den Gesprächen von elementarer Bedeutung gewesen, einen
Konsens zwischen allen Akteuren herbeizuführen. Nur dann sei es sichergestellt,
diese freiwillige Leistung der Jugendhilfe dauerhaft zu sichern und inhaltlich
auszubauen. Der Gedanke, SSA künftig stärker an die Schule anzubinden und
individuell an die Bedürfnisse der jeweiligen Schule bzw. Kommune anzupassen,
entspreche vom Grundsatz her dem im Isselburger Modell angelegten Prinzip der
sozialräumlichen Orientierung. Diese auch vom Umfang her flexiblen
Ausgestaltungen von SSA mache auch eine pauschalisierende Finanzierung über die
Jugendamtsumlage problematisch. Vor diesem Hintergrund halte er eine künftige
Anbindung an die Kommunen für vertretbar.
Herr Overmann
verdeutlicht anhand eines Schaubildes (Anlage 3) die vorgesehene neue Struktur
der SSA an Hauptschulen im Kreis Borken. Durch eine Anbindung an das System
Schule werde der Focus künftig stärker auf sozialpädagogische Fragen gelegt,
was den inhaltlichen Empfehlungen von Frau Prof. Dr. Tölle entspreche. Seitens
des Fachbereiches würden die inhaltlichen Fragestellungen zur Ausgestaltung der
Kooperationsvereinbarungen mit den Kommunen künftig in der Fachabteilung 51.3
Kinder- und Jugendförderung bearbeitet. Hierdurch könnten verstärkt
Gesichtspunkte aus den Bereichen Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder-
und Jugendschutz in der künftigen
Ausgestaltung von SSA berücksichtigt werden.
Frau Pohl weist in
ihren Ausführungen darauf hin, dass der Bericht von Frau Prof. Dr. Tölle
durchaus verschiedene Optionen zur Trägerstruktur beinhalte. Bei einer
Anbindung an die Kommunen sei es wichtig, Mindeststandards zur Sicherung der
Qualitätsentwicklung von SSA in Hauptschulen mit dem Schulträger zu
vereinbaren. Die CDU-Fraktion könne daher dem Vorschlag der Verwaltung unter
der Prämisse folgen, wenn eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur inhaltlichen
Weiterentwicklung von SSA in Hauptschulen eingerichtet werde. Darüber hinaus
solle nach 2 Schuljahren, also im Sommer 2011, eine weitere Evaluation dieser
neuen Struktur durchgeführt werden.
Frau
Seidensticker-Beining kritisiert die künftige Anbindung der SSA an die
Kommunen. Die individuelle Festlegung des Stellenumfanges durch die Kommunen
führe zu einer SSA nach Bedarf und würde auf kurz oder lang das Ende der SSA an
Hauptschulen im Kreis Borken bedeuten. Sie beantrage daher eine vollständige
Umsetzung der Empfehlungen aus der Planungsbegleitgruppe.
Herr Tönnes
entgegnet, dass es seit dem einstimmigen Votum der Planungsbegleitgruppe eine
Reihe von Gesprächen gegeben habe. Kernproblem sei, dass SSA eine freiwillige
Aufgabe ist. In den Gesprächen mit den Bürgermeistern lag der Focus daher auf
die Erarbeitung eines gemeinsamen Kompromisses, damit SSA als freiwillige
Leistung der Jugendhilfe dauerhaft angeboten und weiterentwickelt werden könne.
Im Übrigen weise er darauf hin, dass die Planungsbegleitgruppe kein
Beschlussgremium sei.
Herr Haßenkamp
betont, dass es notwendig und richtig sei, einen Konsens mit den Bürgermeistern
zu vereinbaren. Nur dann sei sichergestellt, dass die Kommunen das freiwillige
Angebot der SSA auch annehmen. Bei dem Antrag der SPD-Fraktion sei damit zu
rechnen, dass eine Vereinbarung mit den Kommunen nicht zustande komme.
Frau
Spieker-Kuhmann erkennt die Notwendigkeit eines Konsenses zwischen Kreis und
Kommunen vom Grundsatz her an. Dennoch erkundigt sie sich bei der Verwaltung,
ob es keine anderen Kompromissvorschläge seitens der Bürgermeister gegeben
habe.
Herr Haßenkamp erläutert, dass die SSA im
Kreis Borken bislang als Pilotprojekt durchgeführt worden sei. Es sei jetzt zu
entscheiden, wie SSA künftig dauerhaft weitergeführt werden solle. Eine weitere
Finanzierung über die Jugendamtsumlage werde jedoch von den Bürgermeistern
abgelehnt, sodass man sich auf die vorgeschlagene Trägerstruktur verständigt
habe.
Herr Overmann ergänzt, dass es in der
Bürgermeisterkonferenz am 25.02.09 eine kontroverse Diskussion gegeben habe. Am
Ende dieser Diskussion seien die jetzt vorgelegten Lösungsvorschläge
zusammengefasst worden. Gegen diese Zusammenfassung sei von keinem
Bürgermeister ein Veto eingelegt worden.
Herr Tönnes lässt zunächst über den Antrag
der SPD-Fraktion abstimmen.
Beschluss: 4
Ja-Stimmen
1
Enthaltung
8
Nein-Stimmen
Der Antrag ist abgelehnt.
Anschließend lässt Herr Tönnes über den um 2
Punkten ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen: