Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4

1.    SSA ist notwendig und soll weitergeführt werden.

2.    Die SSA nach dem Isselburger Modell hat sich bewährt. Sie soll unter Beteiligung aller Akteure weiter entwickelt werden.

3.    Ab 01.08.2009 übernehmen die Kommunen als Schulträger im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Jugend und Familie des Kreises Borken die organisatorische, finanzielle und rechtliche Verantwortung für Schulsozialarbeit.

4.    Zum 31.07.2009 laufen die bis dahin befristeten Dienstverträge zwischen dem Kreis Borken und den Fachkräften in den Hauptschulen, die nach dem Isselburger Modell arbeiten, also in Isselburg, Raesfeld, Südlohn, Heiden, Legden und Vreden, aus. Der JHA erwartet, dass die genannten Kommunen unverzüglich die Übernahme der Fachkräfte zum 01.08.2009 angehen.

5.    Zur Sicherstellung der Interessen der Jugendhilfe, insbesondere der fachlichen Standards, schließt der Kreis mit den Städten und Gemeinden Vereinbarungen, die die Zusammenarbeit regeln. Bestandteile sind zwingend: Standards hinsichtlich von Fortbildung, von regelmäßig stattfindendem Austausch über Programme und Projekte, von kollegialer Beratung in Einzelfällen und Kontakten mit den Schulleitungen, der Schulaufsicht und dem Schulträger sowie Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen freien Trägern und dem Kreis.

6.    Für die Kooperation mit den Kommunen wird ab 01.08.2009 im Fachbereich Jugend und Familie die Fachabteilung 51.3, Jugendförderung, zuständig sein.  Damit werden weitere Jugendhilfebereiche noch konkreter als bisher mit Schule zusammenarbeiten.

7.    Der JHA wird regelmäßig, mindestens jährlich, umfassend über die Tätigkeit der SSA  unterrichtet.

8.    Zum Ende des Schuljahres 2010/2011 wird eine Evaluation zur Überprüfung der neuen Trägerstruktur durchgeführt.

9.    Zur inhaltlichen Weiterentwicklung von SSA im Kreis Borken wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet.


Frau Prof. Dr. Tölle erläutert den Ausschussmitgliedern ihren Bericht zur Standortbestimmung der Schulsozialarbeit (SSA) im Kreis Borken. Die Folien sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Die Untersuchung wurde in Form von schriftlichen Befragungen sowie Gruppendiskussionen mit allen beteiligten SchulsozialarbeiterInnen, Schulleitungen, BeratungslehrerInnen sowie den Beschäftigten im ASD des Fachbereiches Jugend und Familie durchgeführt. Im Ergebnis hielten alle Beteiligten die SSA  für ein in den Hauptschulen im Kreis Borken etabliertes Angebot. Darüber hinaus hätten sich alle an der Untersuchung Beteiligten für eine Fortsetzung und nach Möglichkeit einen Ausbau der SSA ausgesprochen.

In ihren Ausführungen geht Frau Prof. Dr. Tölle auch auf die derzeit bestehenden unterschiedlichen Trägerstrukturen der SSA ein. SSA nach dem Isselburger Modell sei eher sozialarbeiterisch ausgerichtet in Richtung Jugendhilfe. Dem gegenüber sei die SSA des Landes NRW eher sozialpädagogisch in Richtung Schule ausgerichtet. Aus Sicht von Frau Prof. Dr. Tölle gelte es künftig, die SSA in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen diesen beiden unterschiedlichen Systemen zu justieren.

In ihren Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung der SSA spricht Frau Prof. Dr. Tölle folgende Empfehlungen aus. Zum Einen gelte es, die SSA im Kreis Borken inhaltlich weiter zu entwickeln. Hierzu schlage sie die Bildung einer Arbeitsgruppe vor, die sich konzeptionell insbesondere mit einer weiteren Annäherung von Schule und Jugendhilfe beschäftigen müsse. Inhaltlich sei für die SSA eine neue Justierung der Balance von einzelfallbezogener Beratungstätigkeit zu einer eher sozialpädagogisch ausgerichteten Arbeit mit Gruppen und in Projekten erforderlich.

Zur Sitzungsvorlage der Verwaltung merkt Frau Prof. Dr. Tölle an, dass die vorgesehene künftige Anbindung an die Fachabteilung Kinder- und Jugendförderung ihren Gedanken aufgreife, die SSA im Kreis Borken näher an das System Schule heranzurücken, ohne inhaltlich an Profil zu verlieren. Bei einer künftigen Anbindung der Stellen an die Kommunen sei es wichtig, eine Vereinbarung mit den Kommunen zu treffen, in der insbesondere qualitative, fachliche Standards der SSA festgelegt werden müssten. Bei der Ausarbeitung dieser Qualitätsvereinbarungen biete sie im Übrigen ihre Mitarbeit an. Die Vorlage greife lediglich nicht die Bildung einer Arbeitsgruppe zur qualitativen Weiterentwicklung der SSA auf, die ihrer Auffassung jedoch unentbehrlich sei.

Herr Tönnes bedankt sich bei Frau Prof. Dr. Tölle für ihre ausführlichen Erläuterungen zur Standortbestimmung der SSA im Kreis Borken.

Frau Seidensticker-Beining schließt sich ebenfalls diesem Dank an Frau Prof. Dr. Tölle an. Die SPD-Fraktion sehe sich in ihrem Antrag zur SSA bestärkt, der inhaltlich die Empfehlungen der Planungsbegleitgruppe aufgreife. Der SPD-Antrag wurde als Tischvorlage ausgelegt und ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. 

Herr Haßenkamp unterstreicht in seinen Ausführungen, dass es einen starken Konsens aller Beteiligten in der Bewertung und Bedeutung von SSA und der Notwendigkeit ihrer Weiterentwicklung gebe. Lediglich bei der Frage, ob SSA näher an das System Jugendhilfe oder an das System Schule angebunden werden müsse, gebe es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Beteiligten. Seit Vorliegen des Abschlussberichtes von Frau Prof. Dr. Tölle habe es eine Vielzahl von Gesprächen gegeben. Die Planungsbegleitgruppe habe sich für eine Aufstockung von 0,5 auf 1,0 Stellen SSA je Hauptschule ausgesprochen. Bezüglich der organisatorischen Anbindung solle es bei der bisherigen Lösung verbleiben. In der Bürgermeisterkonferenz hätten sich die Bürgermeister für eine stärkere Ausrichtung der SSA in Richtung Schule ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund solle die finanzielle Verantwortung auch zu 100% beim Schulträger liegen. Der Stellenumfang solle nicht pauschal je Hauptschule festgelegt werden, sondern individuell je Schule vereinbart werden.

Aus Sicht der Verwaltung sei es in den Gesprächen von elementarer Bedeutung gewesen, einen Konsens zwischen allen Akteuren herbeizuführen. Nur dann sei es sichergestellt, diese freiwillige Leistung der Jugendhilfe dauerhaft zu sichern und inhaltlich auszubauen. Der Gedanke, SSA künftig stärker an die Schule anzubinden und individuell an die Bedürfnisse der jeweiligen Schule bzw. Kommune anzupassen, entspreche vom Grundsatz her dem im Isselburger Modell angelegten Prinzip der sozialräumlichen Orientierung. Diese auch vom Umfang her flexiblen Ausgestaltungen von SSA mache auch eine pauschalisierende Finanzierung über die Jugendamtsumlage problematisch. Vor diesem Hintergrund halte er eine künftige Anbindung an die Kommunen für vertretbar.

Herr Overmann verdeutlicht anhand eines Schaubildes (Anlage 3) die vorgesehene neue Struktur der SSA an Hauptschulen im Kreis Borken. Durch eine Anbindung an das System Schule werde der Focus künftig stärker auf sozialpädagogische Fragen gelegt, was den inhaltlichen Empfehlungen von Frau Prof. Dr. Tölle entspreche. Seitens des Fachbereiches würden die inhaltlichen Fragestellungen zur Ausgestaltung der Kooperationsvereinbarungen mit den Kommunen künftig in der Fachabteilung 51.3 Kinder- und Jugendförderung bearbeitet. Hierdurch könnten verstärkt Gesichtspunkte aus den Bereichen Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz  in der künftigen Ausgestaltung von SSA berücksichtigt werden.

Frau Pohl weist in ihren Ausführungen darauf hin, dass der Bericht von Frau Prof. Dr. Tölle durchaus verschiedene Optionen zur Trägerstruktur beinhalte. Bei einer Anbindung an die Kommunen sei es wichtig, Mindeststandards zur Sicherung der Qualitätsentwicklung von SSA in Hauptschulen mit dem Schulträger zu vereinbaren. Die CDU-Fraktion könne daher dem Vorschlag der Verwaltung unter der Prämisse folgen, wenn eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur inhaltlichen Weiterentwicklung von SSA in Hauptschulen eingerichtet werde. Darüber hinaus solle nach 2 Schuljahren, also im Sommer 2011, eine weitere Evaluation dieser neuen Struktur durchgeführt werden.

Frau Seidensticker-Beining kritisiert die künftige Anbindung der SSA an die Kommunen. Die individuelle Festlegung des Stellenumfanges durch die Kommunen führe zu einer SSA nach Bedarf und würde auf kurz oder lang das Ende der SSA an Hauptschulen im Kreis Borken bedeuten. Sie beantrage daher eine vollständige Umsetzung der Empfehlungen aus der Planungsbegleitgruppe.

Herr Tönnes entgegnet, dass es seit dem einstimmigen Votum der Planungsbegleitgruppe eine Reihe von Gesprächen gegeben habe. Kernproblem sei, dass SSA eine freiwillige Aufgabe ist. In den Gesprächen mit den Bürgermeistern lag der Focus daher auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Kompromisses, damit SSA als freiwillige Leistung der Jugendhilfe dauerhaft angeboten und weiterentwickelt werden könne. Im Übrigen weise er darauf hin, dass die Planungsbegleitgruppe kein Beschlussgremium sei.

Herr Haßenkamp betont, dass es notwendig und richtig sei, einen Konsens mit den Bürgermeistern zu vereinbaren. Nur dann sei sichergestellt, dass die Kommunen das freiwillige Angebot der SSA auch annehmen. Bei dem Antrag der SPD-Fraktion sei damit zu rechnen, dass eine Vereinbarung mit den Kommunen nicht zustande komme.

Frau Spieker-Kuhmann erkennt die Notwendigkeit eines Konsenses zwischen Kreis und Kommunen vom Grundsatz her an. Dennoch erkundigt sie sich bei der Verwaltung, ob es keine anderen Kompromissvorschläge seitens der Bürgermeister gegeben habe.

Herr Haßenkamp erläutert, dass die SSA im Kreis Borken bislang als Pilotprojekt durchgeführt worden sei. Es sei jetzt zu entscheiden, wie SSA künftig dauerhaft weitergeführt werden solle. Eine weitere Finanzierung über die Jugendamtsumlage werde jedoch von den Bürgermeistern abgelehnt, sodass man sich auf die vorgeschlagene Trägerstruktur verständigt habe.

Herr Overmann ergänzt, dass es in der Bürgermeisterkonferenz am 25.02.09 eine kontroverse Diskussion gegeben habe. Am Ende dieser Diskussion seien die jetzt vorgelegten Lösungsvorschläge zusammengefasst worden. Gegen diese Zusammenfassung sei von keinem Bürgermeister ein Veto eingelegt worden.

Herr Tönnes lässt zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

Beschluss:       4 Ja-Stimmen

                        1 Enthaltung

                        8 Nein-Stimmen

Der Antrag ist abgelehnt.

Anschließend lässt Herr Tönnes über den um 2 Punkten ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen:


Beschluss:                          9  Ja-Stimmen

                                        4  Nein-Stimmen