Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die beigefügte Änderungssatzung zu beschließen.
Herr Wiemer erläutert die Sitzungsvorlage.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe im Bereich des Elternbeitragsrechtes
eine Entscheidung getroffen, die auch für die drei Beitragssatzungen des
Fachbereiches bedeutsam sein könnten. Inhaltlich habe das Gericht die
Regelungen zur Fälligkeit von Beiträgen in der angefochtenen Beitragssatzung
einer kreisangehörigen Stadt in NRW beanstandet. Zwar habe das Urteil keine
unmittelbaren Auswirkungen auf unsere Beitragssatzungen. Dennoch sei es aus
Gründen der Rechtssicherheit ratsam, die jeweiligen Regelungen zur Fälligkeit
von Beiträgen auch in unseren Beitragssatzungen anzupassen.
Beschluss: einstimmig