Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die beigefügte Änderungssatzung zu beschließen.


Herr Wiemer erläutert die Sitzungsvorlage. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe im Bereich des Elternbeitragsrechtes eine Entscheidung getroffen, die auch für die drei Beitragssatzungen des Fachbereiches bedeutsam sein könnten. Inhaltlich habe das Gericht die Regelungen zur Fälligkeit von Beiträgen in der angefochtenen Beitragssatzung einer kreisangehörigen Stadt in NRW beanstandet. Zwar habe das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen auf unsere Beitragssatzungen. Dennoch sei es aus Gründen der Rechtssicherheit ratsam, die jeweiligen Regelungen zur Fälligkeit von Beiträgen auch in unseren Beitragssatzungen anzupassen.


Beschluss:                              einstimmig