Sitzung: 24.11.2010 Arbeitskreis für die Gleichstellung von Frau und Mann
Frau Paßerschroer erläutert zunächst die Hintergründe zur Förderung der Maßnahmen und Projekte zur beruflichen Gleichstellung von Frauen. Im Zuge der Schließung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft Ende 2006 habe der Kreistag beschlossen, die bis dahin für die Arbeit der Regionalstelle jährlich zur Verfügung gestellten Kreismittel in Höhe von 37.500 Euro zunächst für die Jahre 2007 und 2008 für die berufliche Gleichstellung von Frauen einzusetzen. Mit Beschluss vom 13.11.2008 habe der Kreistag festgelegt, dass dieser Betrag auch in 2009 und 2010 für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Mittel seien so verwandt worden, dass ein Teil an die Berufsbildungsstätte (BBS) in Ahaus für die Beratung von Frauen und für die Berufswahlorientierung von Mädchen und Jungen und ein weiterer Teil für die Veranstaltungsreihe „Frau und Beruf“ eingesetzt worden seien. Weiterhin sei der Stundenumfang der Gleichstellungsbeauftragten um 10 % erweitert worden. Für die Veranstaltungsreihe Frau und Beruf hätten in 2009 und 2010 je 11.000 Euro zur Verfügung gestanden. Die Veranstaltungen der BBS seien in 2009 mit 20.000 Euro und in 2010 aufgrund der Haushaltskonsolidierung mit 15.000 Euro bezuschusst worden. Die Veranstaltungen der Seminarreihe „Frau und Beruf“, die seit 2008 vom Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken geplant und organisiert werde, seien sehr erfolgreich. Das Konzept, die Veranstaltungen dezentral in den verschiedenen Orten des Kreises durchzuführen, sei bislang auf eine positive Resonanz gestoßen. In 2010 hätten mehr als 1000 Frauen an den Veranstaltungen teilgenommen. Im Haushaltsplan des Kreises seien für 2011 wieder Mittel in gleicher Höhe wie in 2010 eingestellt.
Frau Paßerschroer gibt sodann einen Überblick über die einzelnen Schwerpunktthemen der Veranstaltungsreihe.
Sie berichtet ferner, im Koalitionsvertrag der Landesregierung sei festgelegt worden, dass in Nordrhein-Westfalen 16 Regionalagenturen für Frauen und Wirtschaft eingerichtet werden sollen. Zu den inhaltlichen Zielen und Schwerpunkten dieser Einrichtungen sowie zu den Standorten gebe es aber noch keine genauen Informationen. Nach ersten Angaben sollen die Regionalagenturen keine konkrete Beratungsarbeit leisten, sondern für die Vernetzung und Kooperation der Akteurinnen und Akteure im Bereich der beruflichen Gleichstellung sorgen. Sobald hierzu mehr Informationen vorlägen, werde sie den Arbeitskreis in Kenntnis setzen.
Frau Schaten, die seit vier Jahren als Diplompsychologin im Bereich der Erwachsenenbildung bei der BBS beschäftigt ist, berichtet über ihre Arbeit. Hierbei bezieht sie sich auf ihre Power-Point-Präsentation, die als Anlage beigefügt ist. Seit mehr als 20 Jahren arbeite die BBS mit Frauen, die ihre Familienaufgaben mit ihren beruflichen Plänen vereinbaren wollten. In diesem Jahr seien verstärkt junge Frauen, die noch in Elternzeit seien oder noch sehr kleine Kinder hätten, und die über 50-Jährigen, die schon lange aus dem Beruf heraus seien, in die Beratung gekommen. In Bewerbungstrainings für Berufsrückkehrerinnen, die in diesem Jahr in Ahaus und Stadtlohn stattgefunden hätten, seien die Frauen über fünf Vormittage umfassend und individuell über Inhalt und Form einer guten Bewerbung beraten worden. So seien u.a. Vorstellungsgespräche geübt worden, damit Frauen lernten, sich selbst und ihre Stärken gut zu präsentieren. Die Bandbreite der Qualifikationen der Frauen reiche von angelernten Helferinnen bis zu Akademikerinnen, die Kernfragen seien aber häufig die gleichen. Leider bekämen Frauen auch mit einer abgeschlossenen Ausbildung und gerade Wiedereinsteigerinnen oft nur 400-€-Jobs. Dies stelle ein riesiges Problem dar. Über das Landesprogramm TEP – Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter - hätten es vier Frauen geschafft, eine Ausbildung zu beginnen, davon zwei in Teilzeit. Die BBS helfe dabei, eine Kinderbetreuung und einen passenden Betrieb zu finden. Dabei seien das aufgebaute Netzwerk und die Kontakte zu den Jugendämtern und den Tagesmüttern sehr wichtig.
Frau Sommers erkundigt sich nach dem Anspruch und der Höhe von Fördergeldern.
Frau Schaten erklärt, die BBS bekomme Fördermittel dafür, die Frauen während der Teilzeitausbildung und während des ersten Jahres zu begleiten. Dies umfasse die Unterstützung in der Bewerbungsphase, die Regelung der Kinderbetreuung und auch die Überzeugungsarbeit in den Betrieben. Informationen hierzu halte das Programm des MAIS NW (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) bereit.
Herr Holzer fragt nach, ob es im Kreis Borken auch Informationen über Arbeitgeber gebe, die Arbeitsplatzangebote in Vollzeit für Frauen ohne Ausbildung hätten.
Frau Schaten gibt an, Frauen hätten in den vergangenen Jahren im gewerblich-technischen Bereich relativ gut bezahlte Stellen finden können. Dies sei aber sehr konjunkturabhängig. Sobald die Auftragslage sinke, seien diese Frauen häufig die ersten, denen gekündigt werde. Gerne würde die BBS Maßnahmen anbieten, die auf Schulabbrecherinnen und -abbrecher, psychisch Kranke und diejenigen abziele, die sonst keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätten. Diese Maßnahmen würden aber oft gekürzt, so dass nicht genug Zeit verbliebe, gezielt und in Ruhe bestehende Entwicklungspotentiale auszuschöpfen.
Frau Tansjek möchte wissen, ob auch Frauen mit Migrationshintergrund die Angebote der BBS wahrnähmen.
Frau Schaten antwortet, grundsätzlich seien auch diese Frauen vertreten. Sprachkursangebote seien leider immer noch Mangelware. Es gebe Integrationsangebote und Angebote der VHS, aber daneben klaffe eine Lücke. Förderungen hierfür gebe es nicht mehr.
Frau Mikosch-Eimann gibt zu bedenken, dass auch für die Arbeitskolleginnen und -kollegen Verständnis aufgebracht werden müsse, die in den Betrieben verblieben und für die Frauen in der Familienphase mitarbeiten müssten. Mittlerweile könnten Frauen bis zu drei Jahre in Elternzeit bleiben und bekämen bis zu fünf Tage Sonderurlaub bei der Erkrankung des Kindes.
Frau Paßerschroer entgegnet, es sei eindeutig eine Errungenschaft, dass Frauen die Möglichkeit hätten, bis zu drei Jahre in Elternzeit zu bleiben. Ein Großteil der Frauen kehre inzwischen nach einer kurzen Phase der Elternzeit wieder in den Beruf zurück und nutze dann die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung.
Frau Dannenbaum ist überzeugt, dass Frauen die ihnen zugestandenen Freiheiten nicht ausnutzten. Hier habe sich in den letzten Jahren viel geändert.
Frau Schaten bekräftigt, dass die Berufstätigkeit für Frauen einen immer größeren Wert habe.
Frau Demes bedankt sich bei Frau Schaten für ihre interessanten und informativen Ausführungen und wünscht ihr für ihre weitere berufliche Tätigkeit viel Erfolg.