Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, die vorhandenen Strukturen der Projektgruppen zum Aufbau eines Sozialen Frühwarnsystems (Module I und II) in ein „Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz“ gem. § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) zu integrieren. Die bisherigen Aktivitäten des „Bündnis für Familie“ werden in das „Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz“ übergeleitet. Das bestehende Bündnis für Familie Kreis Borken wird aufgelöst.
Beschluss: einstimmig