Herr Wiemer berichtet zu § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz, dass die Steigerungsraten bei den 45-Stunden-Buchungen auf 4 % begrenzt seien. Sofern diese Rate höher liege, müsse eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Im Kreisjugendamtsbezirk liege der Zuwachs der 45-Stunden-Buchungen bei 11 %. Grund hierfür sei überwiegend der Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daher sei die Ausnahmegenehmigung beim Land NRW beantragt worden. Eine endgültige Entscheidung sei hierzu noch nicht getroffen worden. Mit ihr werde aber bis zur nächsten Sitzung am 06.03.2012 gerechnet.

Die Kirchengemeinde St. Gudula Rhede hatte sich in diesem Zusammenhang mit einer eigenen Eingabe (Anlage 4) an die Ministerpräsidentin gewandt. Das Antwortschreiben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW vom 10.02.2012 an die Kirchengemeinde St. Gudula wird dieser Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.

Herr Wiemer berichtet außerdem, dass entsprechend einer EU-Richtlinie Lebensmittelhygienevorschriften gelten, die auch für die Arbeit der Tagesmütter relevant sein könnten. Deswegen bestehe permanenter Kontakt zur Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken. Die konkreten Auswirkungen dieser Richtlinien seien derzeit noch nicht bekannt. Die Tagesmütter würden aber über die weiteren Entwicklungen informiert. Von Seiten des Kreisjugendamts seien zu harte Restriktionen nicht erwünscht.