Beschluss: ohne Beschluss

Berichterstatter:                                    Ltd. Kreisrechtsdirektor Dr. Hermann Paßlick

Frau Lindenhahn beantragt zu diesem Tagesordnungspunkt heute keinen Beschluss zu fassen. Die RNVG sei im Jahr 2006 mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gegründet worden. Über den Umzug nach Münster, die damit verbundenen Veränderungen und Auswirkungen auch im Hinblick auf die Kündigung der Vereinbarung durch den Kreis Steinfurt sei in den politischen Gremien nicht beraten worden. Bevor eine Entscheidung über die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband SPNV getroffen werde, müssten die noch offenen Fragen geklärt werden.

Herr Dr. Paßlick erklärt, die Kreise Coesfeld und Warendorf sowie die Gremien des Zweckverbandes würden kurzfristig über den Geschäftsbesorgungsvertrag entscheiden. Ursprünglich habe der Kreis Coesfeld bereits zum 31.12.2011 aus der Verantwortung entlassen werden wollen. Eine Verschiebung der Entscheidung auf die Sitzungsfolge im Sommer würde finanziell kaum Folgen haben, es gebe jedoch ein falsches Signal für die weitere Zusammenarbeit. Die jetzige Entscheidung sei nicht überraschend, da in den letzten Sitzungen der Interfraktionellen Arbeitsgruppe ÖPNV und des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Bauen bereits auf die  Veränderungen bei der RNVG hingewiesen worden sei. Die Beteiligung der politischen Gremien in den Kreisen ändere sich nicht. Die RNVG werde wie bisher die politischen Entscheidungen inhaltlich vorbereiten. Die Aufgaben nach § 11 a und § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW habe die RNVG von den Kreisen übernommen. Der Umzug der RNVG von Coesfeld nach Münster sei ausschließlich aus praktischen Gründen erfolgt. Die Gründe des Kreises Steinfurt für den Ausstieg aus der Zusammenarbeit seien schwer nachzuvollziehen, Kosteneinsparungen für den Kreis Steinfurt seien damit nach seiner Ansicht nicht verbunden.

Herr Lensing teilt mit, über die Veränderungen bei der RNVG sei in den politischen Gremien berichtet  worden. Der jetzige Prozess solle weiter begleitet werden.

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion wird der Tagesordnungspunkt ohne Beschlussempfehlung an den Kreistag weitergegeben. Antworten auf die offenen Fragen der SPD-Fraktion sollen auch den anderen Fraktionen zur Verfügung gestellt werden.

 


Auf Antrag der SPD-Fraktion wird der Tagesordnungspunkt ohne Beschlussempfehlung an den Kreistag weitergegeben. Antworten auf die offenen Fragen der SPD-Fraktion werden allen anderen Fraktionen ebenfalls zur Verfügung gestellt.