Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt den Referentenentwurf zur Kenntnis.
Berichterstatter/-in: Elisabeth Büning
Herr
Dr. Hörster verweist auf die Sitzungsvorlage und die dazu versandten Anlagen.
Es handele sich bei dem „9. Schulrechtsänderungsgesetz“ zunächst um einen
Referentenentwurf. Selten sei allerdings ein Entwurf so intensiv diskutiert
worden. Gleichwohl sei angesichts der in dem Referentenentwurf enthaltenen
Eckpunkte schon in der vergangenen Woche ein Verwaltungsgespräch mit den
Schulträgern der Förderschulen Lernen, Sprache und Emotionale und Soziale
Entwicklung im Kreisgebiet geführt worden.
Anschließend
gibt Herr Schulamtsdirektor Erhard Marder als Sprecher der
Schulaufsichtsbeamten des Schulamtes für den Kreis Borken einige Hinweise zum
Hintergrund und zum Verständnis des Referentenentwurfs des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes.
Die
sonderpädagogischen Kompetenzzentren sollen zum 31.07.2013 auslaufen! Die
Übergangsfrist endet am 31.07.2014. Die Kompetenzzentren werden somit wieder zu
regulären Förderschulen. Näheres über die Gestaltung der Übergangsfrist ist
nicht bekannt. Die Schülerzahl zum 01.08.2013 wird für den Fortbestand der
Förderschule entscheidend sein.
Die
Mindestschülerzahl wird weiterhin für die Förderschule Lernen auf 144, für die
Förderschule Sprache und Emotionale und Soziale Entwicklung auf je 33 in der
Primar und Sekundarstufe festgelegt. Die bisherige Ausnahmeregelung
(Mindestgröße minus 50% auf Antrag durch Genehmigung der oberen Schulaufsicht)
entfällt. Ausgehend von den prognostizierten Zahlen sind nur zwei Förderschulen
Lernen im Kreis Borken aktuell nicht im Bestand gefährdet. Die
Hans-Christian-Andersen-Schule und die Brüder-Grimm-Schule liegen deutlich über
dem für sie geltenden Mindestwert und sind absehbar nicht gefährdet.
Nur
bei Abschaffung aller Förderschulen im Kreisgebiet ist die Einrichtung von sog.
Unterstützungszentren möglich, die aber nur für den Förderbedarf Emotionale und
Soziale Entwicklung zuständig wären. Im Gespräch der Schulträger von
Förderschulen in Bereich Lernen; Sprache und Emotionale und Soziale Entwicklung
wird diese Perspektive für den Kreis Borken kurzfristig für nicht realistisch
eingeschätzt.
Die
Berechnungsgröße der Ressource für die Unterstützung der Schülerschaft mit
sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht im Bereich der Lern-
und Entwicklungsstörungen im Rahmen des Referentenentwurfs des 9.
Schuländerungsgesetzes ist derzeit nicht bekannt.
Herr
Marder befürwortet die Fortführung der Gespräche der beteiligten Schulträger,
weil Untätigkeit nach der jetzigen Lage der Förderschulen Lernen zur Schließung
von vier Standorten führen würde. Wichtig sei, dass es eine Verständigung
zwischen allen Schulträgern der Förderschulen Lernen gebe unter Einschluss
derjenigen, die bislang oberhalb der geforderten Schülerzahlen liegen.
Aus dem Ausschuss wird betont, dass es vor dem anstehenden Wandel wichtig sei, die allgemeinen Schulen mit ausreichenden Ressourcen insbesondere im Bereich Personal zu versorgen, um dem Anspruch von inklusiver Bildung durch gemeinsame Unterrichtung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung gerecht werden zu können.