Sitzung: 19.02.2014 Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde
Beschluss: zurückgestellt/vertagt
Vorlage: 0043/2014
Hier bitte nur den reinen Text des Beschlussvorschlages einfügen.
Der Vorsitzende
bittet Frau Thume, hierzu nähere Erläuterungen vorzutragen.
Frau Thume erläutert
die Sitzungsvorlage. Sie erklärt, dass aus Sicht des Fachbereichs Natur und
Umwelt die Voraussetzungen zur Entlassung der Teilflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet
erfüllt seien und diese somit befürwortet werde. Auf Nachfrage erläutert sie,
dass die beabsichtigte Beseitigung der Waldflächen sowohl unter forstrechtlichen
als auch landschaftsrechtlichen Aspekten zu betrachten sei. Die Beseitigung der
Waldflächen erfolge im Rahmen eines Waldumwandlungsverfahrens unter Federführung
des Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Münsterland. Darüber
hinaus seien die Beseitigung des Waldes und die geplante Bebauung unter
landschaftsrechtlichen Aspekten zu betrachten. Beide seien bei der geplanten
Änderung des Bebauungsplanes G 8 berücksichtigt worden. Sowohl Waldersatz
als auch der ermittelte ökologische Ausgleich würden in Form einer
Erstaufforstung auf dem Gebiet der Gemeinde Nordkirchen, Kreis Coesfeld,
erfolgen. Verfahrensbehörde sei hier das Regionalforstamt Münsterland.
Beiratsmitglied
Klöcker weist mit anderen Beiratsmitgliedern im Folgenden darauf hin, dass der
südwestliche Bereich des Kreises als äußerst waldarm gelte und er grundsätzlich
die Auffassung vertrete, dass in derartigen Fällen Waldersatz grundsätzlich
auch im näheren Umfeld, aus seiner Sicht in den Kommunen Borken, Bocholt oder
Rhede, erfolgen müsse.
Frau Thume erläutert,
dass sowohl Investor als auch die Stadt Rhede sich bemüht hätten,
Erstaufforstungsflächen zu sichern, dieses jedoch nicht gelungen sei. Aufgrund
der Tatsache, dass der Investor möglichst zügig mit den Bauarbeiten beginnen
möchte, habe man das Angebot des Regionalforstamtes Münsterland, auf deren
Flächen zurückzugreifen, gerne angenommen.
Sie ergänzt, dass
Ersatzaufforstungen nicht an Naturräume gebunden seien.
Nach weiterer reger
Diskussion unterbreitet Beiratsmitglied Klöcker in Abstimmung mit dem
Vorsitzenden folgende Vorschläge:
1. Der Beirat stimmt dem Antrag der Stadt
Rhede zu unter der Bedingung, dass Ersatzaufforstungen im Bereich der Städte
Borken, Bocholt oder Rhede durchgeführt werden.
2. Der Tagesordnungspunkt wird auf die
kommende Sitzung vertagt, wobei die Stadt Rhede und gegebenenfalls auch das
Regionalforstamt Münsterland gebeten werden, nähere Erläuterungen hinsichtlich
des geplanten Standortes der Ersatzaufforstungen im Kreis Coesfeld zu geben.
Sodann lässt der
Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Für den Punkt 1 stimmt ein
Beiratsmitglied, für den Punkt 2 stimmen 13 Beiratsmitglieder.
Die Verwaltung wird
beauftragt, sowohl mit der Stadt Rhede, als auch mit dem Regionalforstamt Münsterland
Kontakt aufzunehmen und diese zur nächsten Sitzung einzuladen.
Im Verlauf der
Diskussion wird die Verwaltung gebeten, Informationen zu einem Ehrenmal
innerhalb des überplanten Waldgebietes einzuholen.
Auf Anfrage wird
seitens der Stadt Rhede mitgeteilt, dass das Ehrenmal und dessen Umfeld als
„öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt und
somit erhalten werden (Anlage 3).