Beschluss: zurückgestellt/vertagt

Hier bitte nur den reinen Text des Beschlussvorschlages einfügen.

 


Der Vorsitzende bittet Frau Thume, hierzu nähere Erläuterungen vorzutragen.

Frau Thume erläutert die Sitzungsvorlage. Sie erklärt, dass aus Sicht des Fachbereichs Natur und Umwelt die Voraussetzungen zur Entlassung der Teilflächen aus dem Land­schaftsschutzgebiet erfüllt seien und diese somit befürwortet werde. Auf Nachfrage er­läutert sie, dass die beabsichtigte Beseitigung der Waldflächen sowohl unter forstrecht­lichen als auch landschaftsrechtlichen Aspekten zu betrachten sei. Die Beseitigung der Waldflächen erfolge im Rahmen eines Waldumwandlungsverfahrens unter Federfüh­rung des Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Münsterland. Darüber hinaus seien die Beseitigung des Waldes und die geplante Bebauung unter landschafts­rechtlichen Aspekten zu betrachten. Beide seien bei der geplanten Änderung des Bebauungsplanes G 8 berücksichtigt worden. Sowohl Waldersatz als auch der er­mittelte ökologische Ausgleich würden in Form einer Erstaufforstung auf dem Gebiet der Gemeinde Nordkirchen, Kreis Coesfeld, erfolgen. Verfahrensbehörde sei hier das Regionalforstamt Münsterland.

Beiratsmitglied Klöcker weist mit anderen Beiratsmitgliedern im Folgenden darauf hin, dass der südwestliche Bereich des Kreises als äußerst waldarm gelte und er grundsätz­lich die Auffassung vertrete, dass in derartigen Fällen Waldersatz grundsätzlich auch im näheren Umfeld, aus seiner Sicht in den Kommunen Borken, Bocholt oder Rhede, erfol­gen müsse.

Frau Thume erläutert, dass sowohl Investor als auch die Stadt Rhede sich bemüht hätten, Erstaufforstungsflächen zu sichern, dieses jedoch nicht gelungen sei. Aufgrund der Tatsache, dass der Investor möglichst zügig mit den Bauarbeiten beginnen möchte, habe man das Angebot des Regionalforstamtes Münsterland, auf deren Flächen zurückzugreifen, gerne angenommen.

Sie ergänzt, dass Ersatzaufforstungen nicht an Naturräume gebunden seien.

Nach weiterer reger Diskussion unterbreitet Beiratsmitglied Klöcker in Abstimmung mit dem Vorsitzenden folgende Vorschläge:

1.       Der Beirat stimmt dem Antrag der Stadt Rhede zu unter der Bedingung, dass Ersatz­aufforstungen im Bereich der Städte Borken, Bocholt oder Rhede durchge­führt werden.

2.       Der Tagesordnungspunkt wird auf die kommende Sitzung vertagt, wobei die Stadt Rhede und gegebenenfalls auch das Regionalforstamt Münsterland gebeten wer­den, nähere Erläuterungen hinsichtlich des geplanten Standortes der Ersatzauf­forstungen im Kreis Coesfeld zu geben.

Sodann lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Für den Punkt 1 stimmt ein Beiratsmitglied, für den Punkt 2 stimmen 13 Beiratsmitglieder.

Die Verwaltung wird beauftragt, sowohl mit der Stadt Rhede, als auch mit dem Regionalforstamt Münsterland Kontakt aufzunehmen und diese zur nächsten Sitzung einzuladen.

Im Verlauf der Diskussion wird die Verwaltung gebeten, Informationen zu einem Ehrenmal innerhalb des überplanten Waldgebietes einzuholen.

Auf Anfrage wird seitens der Stadt Rhede mitgeteilt, dass das Ehrenmal und dessen Umfeld als „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt und somit erhalten werden (Anlage 3).

 


Beschluss:                              einstimmig

                                            Ja-Stimmen

                                            Nein-Stimmen

                                            Enthaltungen