Der Sachstand zum Gutachten
„Weitere Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Kreis Borken“ wird zu
Kenntnis genommen.
Berichterstatter/in: Kreisdirektor Dr. Hörster
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes stellt Dr. Hörster klar, dass für die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung nicht der Kreis Borken, sondern der jeweilige Schulträger zuständig sei. Der Kreis Borken moderiere den Prozess lediglich.
Der Kreisdirektor berichtet über die Sitzung der AG der kommunalen Schulträger der Förderschulen im Bereich Lernen, Sprache und Emotionale und Soziale Entwicklung vom 07.02.2014, in der Dr. Habeck sein erweitertes Gutachten ohne die Schülerschaft der jetzigen Overbergschule in Bocholt vorgestellt habe. Darin schlage Dr. Habeck die Schaffung einer Schule Nord und Süd vor, die jeweils über mehrere Teilstandorte verfüge. Begutachtet werde die Fortführung der Förderschulen aufgrund der geringeren Mindestgrößen als reines Schulangebot für den Sekundarstufe I-Bereich. Alternativ sei auch die Möglichkeit von Verbundlösungen erörtert worden. Hier bestehe jedoch die Gefahr, dass beim Unterschreiten von Mindestgrößenzahlen das Angebot für alle Förderbereiche nur noch im Regelschulsystem möglich sei.
Herr Terbeck merkt positiv an, dass in dem Gutachten auch die Entfernungen zu anderen Förderschulen dargestellt seien.
Frau Pohl würdigt, dass das Gutachten einen Weg zum Erhalt der Förderbereiche aufzeige. Zunächst sei es wichtig, hier eine gemeinsame Lösung zu finden. Die Frage der Standorte stelle sich später.