Kreisdirektor Dr. Hörster berichtet über den aktuellen Sachstand zu den Konnexitätsverhandlungen im Hinblick auf die schulische Inklusion. Er informiert darüber, dass die kommunalen Spitzenverbände Städte- und Gemeindebund NRW und Lankreistag NRW Vorstandsbeschlüsse gefasst haben, die das Angebot des Landes als unauskömmlich werten. Gleichwohl haben sie weiter Gesprächsbereitschaft signalisiert. Anmerkung: Zwischenzeitlich hat der Vorstand des Landkreistages NRW dem Entwurf einer Vereinbarung mit dem Land zur Kostentragung bei der schulischen Inklusion zugestimmt. Die Presserklärung ist dem Protokoll beigefügt (Anlage 3).

Anhand einer Übersicht stellt Dr. Hörster die voraussichtliche Verteilung der Mittel zur Schulischen Inklusion für den Kreis Borken dar (Anlage 4). Er stellt klar, dass nach dieser Mittelaufschlüsselung der Kreis Borken als Schul-, Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger in den Schuljahren 2014/2015 bis 2018/2019 mit einer jährlichen Zuweisung von 388.555,83 € versorgt werde. Ob diese Summe ausreichend sei, ließe sich zurzeit noch nicht sagen. Kreisdirektor Dr. Hörster bedauert sehr, dass bislang keine Einigung erzielt worden sei.