Sitzung: 06.05.2014 Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0043/2014
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde stimmt der
Entlassung der Grundstücke Gemarkung Rhede, Flur 113, Flurstücke 84, 85, 99,
107 und 133 sowie der Flächen Gemarkung Rhede, Flur 114, Flurstücke 146, 197,
198, 110, 135, 136, 137, 138, 139 und 183 aus dem Landschaftsschutzgebiet
„Aaniederung Rheder Busch“ zu.
Frau Tuszewski stellt die geplanten
Änderungen Nummern 3 und 4 des Bebauungsplanes „Rhede G 8“ mit den damit
zusammenhängenden geplanten Ersatzaufforstungen vor.
Nach Beendigung der Präsentation bedankt
sich der Vorsitzende und gibt die Diskussion frei. Die Präsentation ist der
Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Beiratsmitglied Klöcker bekräftigt noch
einmal die bereits anlässlich der Ortsbesichtigung im Gewerbegebiet getätigte
Auffassung, dass der Waldausgleich im gleichen Naturraum, d.h. in den Kommunen
Borken, Rhede, Bocholt oder Isselburg des Kreises Borken zu erfolgen habe. Der
für die Erstaufforstung vorgesehene Bereich in Nordkirchen würde diese
Voraussetzung nicht erfüllen. Aus seiner Sicht können die angeführten hohen
Grundstückspreise den vorgesehenen Standort im Kreis Coesfeld nicht
rechtfertigen.
Herr Baumgart erwidert, dass das Forstrecht
eine Bindung des Waldersatzes an Naturräume nicht vorsehe. Der vorgesehene
Waldausgleich liege bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes bei einem Faktor
von 1:1,5. Teilbereiche, in denen der Baumbestand als öffentliche Grünfläche
erhalten bleibt, werden mit dem Faktor 1:1 als Wald ersetzt. Im Übrigen gelte
der Kreis Coesfeld ebenfalls als waldarmer Standort innerhalb
Nordrhein-Westfalens.
Frau Thume ergänzt, dass man zwischen dem
Kompensationserfordernis für Eingriffe im Rahmen der Bauleitplanung und der
Notwendigkeit von Waldersatz im Rahmen des Forstrechtes klar unterscheiden
müsse.
Im Forstrecht gebe es tatsächlich keine
Notwendigkeit, Ersatzaufforstungsflächen im gleichen Naturraum vorzunehmen.
Eine naturräumliche Bindung gebe es jedoch bei der Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung im Rahmen der Bauleitplanung. Dort seien Beeinträchtigungen
ersetzt, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in
dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das
Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist (siehe Anlage 2). An diese
Vorgaben habe sich die Stadt Rhede gehalten.
Die Beiratsmitglieder Schulze-Beiering und
Schulze Beikel stellen fest, dass durch den Ausgleichsfaktor 1:1,5 mehr Wald
geschaffen werde als beseitigt. Hier werde das knappe Gut „Boden“ bereits
erheblich in Anspruch genommen. Aus deren Sicht bestünden gegen die Planung
der Stadt Rhede insbesondere im Hinblick auf die Ersatz-Waldstandorte keine
Bedenken.
Im Weiteren erfolgt ein lebhafter
Meinungsaustausch bei dem der 1. Beigeordnete Hubert Wewering noch einmal die
Position der Stadt Rhede verdeutlicht und darum bittet, die offensichtlich
rechtlich relevanten Aspekte zu berücksichtigen.
Herr Baumgart weist darauf hin, dass es
heute bereits durchaus gängige Praxis sei, dass Ersatzaufforstungsflächen
kreisübergreifend in Anspruch genommen würden.
Beiratsmitglied Schulze Beikel beantragt
eine Abstimmung zum Antrag der Stadt Rhede. Aus seiner Sicht seien die
unterschiedlichen Standpunkte ausgetauscht.
Sodann lässt der Vorsitzende über den Antrag
abstimmen.
Somit ist der Antrag der Stadt Rhede
angenommen.
Vorsitzender Dr. Lünterbusch bedankt sich
für die angeregte Diskussion und für das Engagement der Stadt Rhede in dieser
Angelegenheit.
Beschluss:
5 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
1 Enthaltung