Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde stimmt der Entlassung der Grundstücke Gemarkung Rhede, Flur 113, Flurstücke 84, 85, 99, 107 und 133 sowie der Flächen Gemarkung Rhede, Flur 114, Flurstücke 146, 197, 198, 110, 135, 136, 137, 138, 139 und 183 aus dem Landschaftsschutzgebiet „Aaniederung Rheder Busch“ zu.


Frau Tuszewski stellt die geplanten Änderungen Nummern 3 und 4 des Bebauungspla­nes „Rhede G 8“ mit den damit zusammenhängenden geplanten Ersatzaufforstungen vor.

 

Nach Beendigung der Präsentation bedankt sich der Vorsitzende und gibt die Diskus­sion frei. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Beiratsmitglied Klöcker bekräftigt noch einmal die bereits anlässlich der Ortsbesichti­gung im Gewerbegebiet getätigte Auffassung, dass der Waldausgleich im gleichen Naturraum, d.h. in den Kommunen Borken, Rhede, Bocholt oder Isselburg des Kreises Borken zu erfolgen habe. Der für die Erstaufforstung vorgesehene Bereich in Nord­kirchen würde diese Voraussetzung nicht erfüllen. Aus seiner Sicht können die ange­führten hohen Grundstückspreise den vorgesehenen Standort im Kreis Coesfeld nicht rechtfertigen.

 

Herr Baumgart erwidert, dass das Forstrecht eine Bindung des Waldersatzes an Natur­räume nicht vorsehe. Der vorgesehene Waldausgleich liege bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes bei einem Faktor von 1:1,5. Teilbereiche, in denen der Baumbestand als öffentliche Grünfläche erhalten bleibt, werden mit dem Faktor 1:1 als Wald ersetzt. Im Übrigen gelte der Kreis Coesfeld ebenfalls als waldarmer Standort innerhalb Nordrhein-Westfalens.

 

Frau Thume ergänzt, dass man zwischen dem Kompensationserfordernis für Eingriffe im Rahmen der Bauleitplanung und der Notwendigkeit von Waldersatz im Rahmen des Forstrechtes klar unterscheiden müsse.

Im Forstrecht gebe es tatsächlich keine Notwendigkeit, Ersatzaufforstungsflächen im gleichen Naturraum vorzunehmen. Eine naturräumliche Bindung gebe es jedoch bei der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung im Rahmen der Bauleitplanung. Dort seien Beein­trächtigungen ersetzt, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaus­halts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist (siehe Anlage 2). An diese Vorgaben habe sich die Stadt Rhede gehalten.

 

Die Beiratsmitglieder Schulze-Beiering und Schulze Beikel stellen fest, dass durch den Ausgleichsfaktor 1:1,5 mehr Wald geschaffen werde als beseitigt. Hier werde das knappe Gut „Boden“ bereits erheblich in Anspruch genommen. Aus deren Sicht bestün­den gegen die Planung der Stadt Rhede insbesondere im Hinblick auf die Ersatz-Wald­standorte keine Bedenken.

 

Im Weiteren erfolgt ein lebhafter Meinungsaustausch bei dem der 1. Beigeordnete Hubert Wewering noch einmal die Position der Stadt Rhede verdeutlicht und darum bittet, die offensichtlich rechtlich relevanten Aspekte zu berücksichtigen.

 

Herr Baumgart weist darauf hin, dass es heute bereits durchaus gängige Praxis sei, dass Ersatzaufforstungsflächen kreisübergreifend in Anspruch genommen würden.

 

Beiratsmitglied Schulze Beikel beantragt eine Abstimmung zum Antrag der Stadt Rhede. Aus seiner Sicht seien die unterschiedlichen Standpunkte ausgetauscht.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.

 

Somit ist der Antrag der Stadt Rhede angenommen.

 

Vorsitzender Dr. Lünterbusch bedankt sich für die angeregte Diskussion und für das Engagement der Stadt Rhede in dieser Angelegenheit.

 

 


Beschluss:

                                             5  Ja-Stimmen

                                             2  Nein-Stimmen

                                             1  Enthaltung