Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 56

 

 


Berichterstatter:                                    Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster

                                                              Kreistagsabgeordneter Helmut Seifen (AfD)

Kreistagsabgeordneter Seifen erläutert seinen Antrag und teilt auf Nachfrage von Landrat Dr. Zwicker mit, weiterhin an diesem festzuhalten.

Kreisdirektor Dr. Hörster stellt klar, dass hier die Beschlussfassung über die Bereitschaft zur Übernahme der Trägerschaft anstehe, falls es zu einem Konsens bei den Städten und Gemeinden komme, und nicht der Beschluss über die Anzahl und den Ort der Teilstandorte. Die Bezirksregierung habe bereits angedeutet, dass mehr als zwei Standorte illusorisch für den Flächenkreis Borken wären. Im Fachausschuss sei der Beschlussvorschlag genau um den Aspekt – Kritik an den Vorgaben und Auswirkungen der Mindestgrößenverordnung - ergänzt worden, der auch Kreistagsabgeordneten Seifen wichtig sei. Die Schulträger seien zwar frei in ihren Entscheidungen, aber gebunden an die Vorgaben der Mindestgrößenverordnung, erklärt Kreisdirektor Dr. Hörster. Dies sage auch das von Kreistagsabgeordneten Seifen erwähnte Urteil des VG Arnsberg aus, das der Niederschrift als Anlage (Anlage 2 zur Niederschrift) beigefügt werde.

Kreisdirektor Dr. Hörster macht deutlich, dass sich die hiesigen Schulaufsichtsbeamten durch den Antrag von Kreistagsabgeordneten Seifen zu Unrecht kritisiert fühlten.

Anschließend lässt Landrat Dr. Zwicker zunächst über den Antrag von Kreistagsabgeordneten Seifen abstimmen:

Beschluss:                          1  Ja-Stimme

                                           56  Nein-Stimmen

Der Antrag von Kreistagsabgeordneten Seifen ist abgelehnt.

 

Landrat Dr. Zwicker schlägt vor, wie bereits im vorangegangenen Kreisausschuss getrennt über den ersten und zweiten Absatz der Referenzvorlage 0103/2015/1 abzustimmen. Einwände werden nicht erhoben. Sodann lässt er über den ersten Absatz, anschließend über den zweiten Absatz der Referenzvorlage abstimmen:

Beschluss:                             

Zu 1.:                                        einstimmig

Zu 2.:                                  52  Ja-Stimmen

                                             5  Nein-Stimmen

                                              

  1. Der Kreis Borken erklärt sich bereit, die Trägerschaft einer kreisweiten Förderschule Lernen zu übernehmen unter der Voraussetzung, dass es einen regionalen Konsens der Städte und Gemeinden über den Vorschlag der Bezirksregierung Münster zur Weiterentwicklung der Förderschullandschaft im Kreis Borken mit der Errichtung einer Förderschule Lernen mit den Teilstandorten Ahaus und Bocholt gibt.

2.    Der Kreistag des Kreises Borken bekräftigt seine Kritik an den Vorgaben und Auswirkungen der Mindestgrößenverordnung