Der Sachstandsbericht zur Finanzierung künftiger Pensionslasten des
Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen.
Berichterstatter: Kreiskämmerer Wilfried Kersting
Kreiskämmerer Kersting erläutert anhand der
Grafiken in der Sitzungsvorlage die Systematik zur Veränderung der
Pensionsrückstellungen. Er führt aus, dass bei steigender Inanspruchnahme der
Pensionsrückstellungen durch Auszahlungen an Pensionsberechtige und - im
Vergleich dazu - relativ gleichbleibender Rückstellungszuführung in der Zukunft
ein Liquiditätsproblem entstehen werde. Das Liquiditätsproblem trete früher
ein, wenn die Anzahl der aktiven Beamten und Beamtinnen verringert wird, da die
jährliche Rückstellungszuführung auf Grundlage der prognostizierten
Pensionsansprüche der aktiven Beamtenschaft des Kreises Borken berechnet werde.
Der Kreis Borken zahle die Pensionen und
Beihilfen über die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe. Nicht planbare
Versorgungsleistungen werden von der Solidargemeinschaft über eine Umlage
finanziert.
Da der Kreis Borken gemäß § 75 Abs. 6 GO NRW
die Liquidität dauerhaft sicherzustellen habe, muss er Vorsorge treffen, um die
Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsberechtigten auch in den nächsten
Jahrzehnten absichern zu können. Aus diesem Grund lege der Kreis Borken seit
2011 die Beträge in Höhe der „Nettozuführungen“ zu den Pensions- und
Beihilferückstellungen im kvw-Versorgungsfonds der Kommunalen Versorgungskassen
Westfalen-Lippe an.
Die vorsichtigen Prognosen des Kreises gehen
davon aus, dass in den nächsten 10 Jahren nicht mit einem Liquiditätsrisiko
gerechnet werden müsse. Um die Zahlen im Blick zu behalten, werde die Prognose
anhand aktueller Daten regelmäßig fortgeschrieben.
Mitglied Harks bedankt sich für die
anschaulichen Informationen und fragt nach, ob man den Schnittpunkt der Kurven
„Zuführung“ und „Inanspruchnahme“ berechnen könne. Kreiskämmerer Kersting führt
aus, dass der Zeitpunkt nicht seriös berechnet werden könne. Allerdings sei
erkennbar, dass der Zeitpunkt eintreten werde, in dem der Betrag der
Rückstellungsentnahmen dem Betrag der Zuführungen entspreche bzw. diesen Betrag
übersteige. Dann werde der Kreis auf die angesparten Beträge zurückgreifen
müssen, um seine Verpflichtungen erfüllen zu können.
Mitglied Himmel stellt fest, dass der Kreis
Borken mit der geschilderten Vorgehensweise eine langfristige Finanzierung der
Pensionslasten anstrebe. Mitglied Nordholt gibt zu bedenken, dass die
Pensionsrückstellungen in Höhe von aktuell rund 140 Mio. € derzeit nur zu etwa
30 % durch entsprechend hinterlegte liquide Mittel gedeckt seien. Es
stelle sich die Frage, wie diese Lücke künftig geschlossen werden könne und wie
die Situation in den Kommunen aussehe.
Landrat Dr. Zwicker gibt den Hinweis, dass
die Verpflichtungen nicht in einer Summe fällig werden. Eine überschlägige
Betrachtung zeige, dass die hiesigen Kommunen gut vorbereitet seien. Seit
Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) werden für neu
eingestellte Beamte und Beamtinnen entsprechende Rückstellungen gebildet. Die
Rückstellungen werden aufwandswirksam in den Jahresrechnungen erfasst und sind
beim Kreis umlagewirksam. Das Land habe bisher nicht auf NKF umgestellt, so
dass dessen künftige Pensions- und Beihilfeverpflichtungen nicht erfasst
werden.
Mitglied Nordholt stimmt der Einschätzung zu,
dass die Refinanzierung beim Kreis eher möglich sei als beim Land. Er fragt
nach, ob der Kreis Borken beabsichtige, künftig weniger Beamte und Beamtinnen
einzustellen. Landrat Dr. Zwicker antwortet, dass die Belegschaft des Kreises
im Vergleich zu den Kommunen fachlich sehr breit aufgestellt sei. So sei es
beispielsweise beim Gesundheitsamt derzeit nur dann möglich, Ärzte bzw.
Ärztinnen für die Aufgabenwahrnehmung zu gewinnen, wenn mit der Tätigkeit der
Beamtenstatus verbunden sei. Im Verwaltungsbereich habe man in der
Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass der Kreis zwar verstärkt im
Angestelltenbereich ausgebildet habe, bis zu 2/3 der ausgebildeten Kollegen und
Kolleginnen jedoch anschließend von den Städten und Gemeinden mit dem
Versprechen der Einstellung als Beamte abgeworben wurden. Der Kreis werde wie
bisher Beamte und Beamtinnen ausbilden und einstellen. Im Ergebnis seien
Angestellte nicht kostengünstiger als Beamte. So betrage die Wochenarbeitszeit
der Beamten derzeit 41 Stunden im Vergleich zu 39 Stunden der Angestellten.
Darüber hinaus stehe der Kreis im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Die
umliegenden Universitätsstädte wie Münster verfügen über einen Standortvorteil,
den die Kommunen ausgleichen müssen. Landrat Dr. Zwicker unterstreicht, dass
der Kreis durch seine familienfreundlichen Rahmenbedingungen sowie
Karrierechancen als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werde.
Mitglied Nordholt erklärt, dass die Angebote
eines attraktiven Arbeitgebers den Kreis zwar Geld kosten, seines Erachtens
jedoch auf lange Sicht sinnvoll seien. Seine Erfahrung als Beamter des Landes
zeige, dass junge, gut ausgebildete Landesbeamte aufgrund der vergleichsweise
unattraktiven Zukunftsperspektiven in die freie Wirtschaft wechseln.
Beschluss: