Der Richtlinie für das Zins- und Schuldenmanagement und der Richtlinie für Kapitalanlagen des Kreises Borken wird zugestimmt.
Berichterstatter: Kreiskämmerer Wilfried Kersting
Kreiskämmerer
Kersting stellt die Richtlinien vor. In seinen Ausführungen weist er besonders
darauf hin, dass nach § 5 Abs. 3 der Richtlinie für das Zins- und
Schuldenmanagement die Entscheidungen über den Einsatz von Zinsderivaten nicht
als Geschäft der laufenden Verwaltung zu behandeln seien. Zinsderivate dürfen
folglich nur im Zusammenhang mit Kreditgeschäften und mit Zustimmung des
Kreistages eingesetzt werden. Mitglied Nordholt regt an, ggf. ähnliche
Regelungen für die Beteiligungen des Kreises Borken vorzusehen. Mitglied Himmel
sieht hier ebenfalls Regelungsbedarf.
Zur Richtlinie für
Kapitalanlagen des Kreises Borken gibt Kreiskämmerer Kersting den Hinweis, dass
der Kreistag regelmäßig über die Entwicklung der Kapitalanlagen in den
unterjährigen Controllingberichten und im Jahresabschluss informiert werde.
Anfragen und
weitere Anmerkungen zu den Richtlinien bestehen nicht.
Beschluss: einstimmig