Frau Seidensticker-Beining möchte wissen, warum im Beirat der Unteren Landschaftsbehörde keine Vertreter der Kreispolitik vertreten seien. Herr Grothues erwidert, die Zusammensetzung der Beiräte sei durch § 11 Absatz 4 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LG NW) vorgeschrieben (Anlage 6 zur Niederschrift).