Sitzung: 09.06.2016 Ausschuss für Umwelt
Frau
Seidensticker-Beining möchte wissen, warum im Beirat der Unteren
Landschaftsbehörde keine Vertreter der Kreispolitik vertreten seien. Herr
Grothues erwidert, die Zusammensetzung der Beiräte sei durch § 11 Absatz 4 des
Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LG NW) vorgeschrieben (Anlage 6 zur
Niederschrift).