Berichterstatter: Landrat Dr. Kai Zwicker
Kreiskämmerer
Wilfried Kersting
Kreisausschussmitglied
Strestik fragt, warum der Haushalt erst jetzt verabschiedet werde und nicht,
wie haushaltsrechtlich vorgesehen, schon zum Ende des Vorjahres.
Landrat Dr. Zwicker
antwortet hierauf, früher sei die Verabschiedung des Haushaltes im Grunde ein
„Eckwertebeschluss“ gewesen, dessen Zahlen wenig valide gewesen waren. Da nun
eine Verabschiedung des Haushaltes im Frühjahr erfolge, seien die
Berechnungsgrundlagen wesentlich genauer und die Haushaltsdaten damit für alle
verlässlicher. Die derzeit geübte Praxis habe sich bewährt.
Kreisausschussmitglied
Steiner fragt, ob seitens der Kommunen Beschwerden über die späte
Verabschiedung des Haushaltes eingegangen seien. Landrat Dr. Zwicker verneint
dies.
Weiter stellt
Kreisausschussmitglied Strestik dar, er sei der Auffassung, dass in § 8 Abs. 4
der Haushaltssatzung zusätzlich auf § 14 Abs. 2 GemHVO NRW (Investitionen)
unter Angabe einer Wertgrenze für investive Baumaßnahmen zu verweisen sei.
Landrat Dr. Zwicker
erklärt, die Notwendigkeit einer Satzungsanpassung werde verwaltungsseitig
geprüft.
Anhand der Vorlage
erläutert Kreiskämmerer Kersting anschließend die Änderungen im Haushaltsplan,
die sich seit Einbringung des Haushaltsentwurfes im Dezember 2016 ergeben
hätten. Es besteht Einvernehmen, die Änderungsliste und die Änderungen des
Stellenplans ohne Aussprache und ohne Beschlussempfehlung an die kommende Kreistagssitzung
zu verweisen.
Im Anschluss werden
die Haushaltsanträge der Fraktionen und Gruppen anhand der Antragsliste mit
Stand vom 01.03.2017 beraten (Anlage 3 zur Vorlage).
Antrag
03-01 "Einrichtung einer
zusätzlichen Stelle, um die Anzahl der
Plankontrollen
in Nutztieranlagen deutlich zu erhöhen"
Landrat Dr. Zwicker informiert, der
Fachausschuss habe den Antrag in geänderter Form einstimmig angenommen. So
würden die Stellenanteile für die Futtermittelkontrolleure um 0,6 (2 x 0,3)
erhöht. Die damit verbundenen Personalaufwendungen betrügen in 2017 28.000
Euro/Jahr und ab 2018 37.000 Euro/Jahr. Sodann lässt er über den Antrag in der
geänderten Form abstimmen:
einstimmig
è Antrag in geänderter Form angenommen
Antrag 05-01 "Der Kreis Borken unterstützt
Fortbildung zum Schülercoach"
Kreisdirektor Dr.
Hörster betont, der Antrag sei deshalb im Fachausschuss mehrheitlich abgelehnt
worden, weil dieser auf eine konkrete Maßnahme abziele, die von nur einem
Anbieter in dieser Form angeboten werde. Die Sinnhaftigkeit eines
Schülercoachings stehe außer Frage, allerdings seien die Rahmenbedingungen
derzeit noch nicht stimmig.
Sodann lässt Landrat
Dr. Zwicker über die Beschlussempfehlung des Fachausschusses (Ablehnung des
Antrages) abstimmen:
14
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
2
Enthaltungen
è Antrag in geänderter Form abgelehnt
Antrag
06-01
"Stellenanteil
Entwicklung, Sicherung und Schutz von Natur und
Landschaft"
Die Vorberatung im
Fachausschuss habe zu einem geänderten Ergebnis geführt. Danach solle die
Verwaltung beauftragt werden, die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zur
Umsetzung der Landschaftspläne, Durchführung von Maßnahmenkonzepten, Maßnahmen
des Biotop- und Artenschutzes zum Haushalt 2018 zu prüfen, sodass sich nun eine
weitere Beschlussfassung erledigt habe, erläutert Landrat Dr. Zwicker.
einstimmig
è Antrag in geänderter Form angenommen
Antrag 07-01 "Reduzierung der
Unfallschwerpunkte im Kreis Borken"
Die Beratung des
Antrags wird auf den Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Bauen am 04.04.2017
vertagt.
Antrag
99-01
"Erhöhung der
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage um
weitere 3
Mio. Euro; entsprechende Anpassung des Hebesatzes
der
Kreisumlage"
Kreisausschussmitglied
Lindenhahn erklärt, da die Veränderungen in der Haushaltsplanung bereits eine
höhere Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage vorsähen, ziehe die SPD-Fraktion
den Antrag zurück.
è Antrag zurückgezogen
Antrag
99-02
"Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage um weitere 4,5 Mio.
Euro"
Der Antrag wird ohne Beschlussempfehlung an
den Kreistag weitergegeben.
Landrat Dr. Zwicker
stellt Einvernehmen fest, den gesamten Beschlussvorschlag der Vorlage ohne
Beschlussempfehlung an den Kreistag weiterzugeben.