1.        Die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen wird in der Fassung des Haushaltsentwurfs vom 05.12.2016 unter Berücksichtigung

-       der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1 zur SV 0029/2017),

-       der Änderung des Stellenplans (Anlage 2 zur SV 0029/2017) sowie

-       mehrheitlich befürworteter Änderungsanträge der Fraktionen aus der Antragsliste (Anlage 3 zur SV 0029/2017, aktualisierter Fassung v. 07.03.2017)

mit einem Hebesatz der Kreisumlage von 27,8 Prozent und der Jugendamtsumlage von 23,9 Prozent der endgültigen Umlagegrundlagen 2017 verabschiedet.

 

2.    Der Kreistag schließt sich nach Prüfung und Würdigung den Ausführungen der Verwaltung zu den im Rahmen des Benehmensverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken und der Stadt Gronau an.

       

 

 


Berichterstatter:                        Landrat Dr. Kai Zwicker

                                                  Kreiskämmerer Wilfried Kersting

Die Haushaltsreden der Fraktions-/Gruppenvorsitzenden Schulte, Lindenhahn, Welper, von Borczyskowski, Klein, Strestik sowie des fraktions-/gruppenlosen Kreistagsmitgliedes Seifen sind als Anlagen 1 bis 7 zur Niederschrift beigefügt.

Auf Nachfrage von Landrat Dr. Zwicker, ob zum Kreishaushalt allgemein, zur Anlage 1 - Änderungsliste der Verwaltung und zur Anlage 2 - Änderung des Stellenplanes eine Aussprache gewünscht sei, erfolgen keine Wortmeldungen.

Anschließend folgt die Beratung der Haushaltsanträge der Fraktionen und Gruppen anhand der Antragsliste mit Stand vom 07.03.2017 (Anlage 3 zur Vorlage).

Antrag 03-01               "Einrichtung einer zusätzlichen Stelle, um die Anzahl der

                                    Plankontrollen in Nutztieranlagen deutlich zu erhöhen"

Landrat Dr. Zwicker informiert, der Kreisausschuss habe den Antrag in seiner Sitzung am 02.03.2017 in geänderter Form angenommen: Die Stellenanteile für die Futtermittelkontrolleure sollen demnach um 0,6 (2 x 0,3) erhöht werden. Die damit verbundenen Personalaufwendungen würden in 2017 28.000 Euro/Jahr und ab 2018 37.000 Euro/Jahr betragen.

Sodann lässt er über die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses abstimmen.

                          einstimmig

è  Antrag in geänderter Form angenommen

 

 

Antrag 05-01               "Der Kreis Borken unterstützt Fortbildung zum Schülercoach"

Im Antrag habe die Gruppe DIE LINKE/Piraten mit der Benennung des Anbieters nur ein Beispiel benennen wollen, stellt Kreistagsabgeordneter Strestik klar. Andere Anbieter wären durchaus auch denkbar.

Der Kreisausschuss habe den Antrag in seiner Sitzung am 02.03.2017 in geänderter Form abgelehnt, teilt Landrat Dr. Zwicker mit. Sodann lässt er über die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses (Ablehnung des Antrages) abstimmen:

                          49 Ja-Stimmen

                            2 Nein-Stimmen

                            5 Enthaltungen

è  Antrag abgelehnt

 

Antrag 06-01               "Stellenanteil Entwicklung, Sicherung und Schutz von Natur und

                                    Landschaft"

In seiner Sitzung am 02.03.2017 habe der Kreisausschuss einstimmig beschlossen, den Antrag in geänderter Form anzunehmen, führt Landrat Dr. Zwicker aus. Danach werde die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zur Umsetzung der Landschaftspläne, Durchführung von Maßnahmenkonzepten, Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes zum Haushalt 2018 zu prüfen, sodass sich da eine weitere Beschlussfassung erledigt habe, teilt Landrat Dr. Zwicker mit.

 

Antrag 07-01               "Reduzierung der Unfallschwerpunkte im Kreis Borken"

Eine Beschlussfassung habe sich hier erledigt, da die Beratung des Antrags auf die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Bauen am 04.04.2017 vertagt worden sei, informiert Landrat Dr. Zwicker.

 

Antrag 99-01               "Erhöhung der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage um

                                    weitere 3 Mio. Euro; entsprechende Anpassung des Hebesatzes

                                    der Kreisumlage"

Die SPD-Fraktion habe im Laufe der Beratungen in der Sitzung des Kreisausschusses am 02.03.2017 ihren Antrag zurückgenommen, fasst Landrat Dr. Zwicker zusammen.

 

Antrag 99-02               "Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage um weitere 4,5 Mio.

                                    Euro"

Der ursprüngliche Antrag der Fraktion UWG-/Stadtpartei beinhalte noch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage um weitere 4,5 Mio. Euro, diese Zahl sei jedoch mittlerweile hinfällig, führt Kreistagsabgeordneter von Borczyskowski aus. Er stelle daher den Antrag, die Ausgleichsrücklage auf bis zu 2,7 Mio. Euro abzusenken, um den Hebesatz der Kreisumlage entsprechend verringern zu können.

Eine verbleibende Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 2,64 Mio. Euro entspräche einem Hebesatz in Höhe von 27,1 %, erläutert Kreiskämmerer Kersting.

Kreistagsabgeordneter Schulte beantragt daraufhin, den Hebesatz der Kreisumlage auf 27,8 % festzusetzen und die Ausgleichsrücklage somit bis auf einen Bestand von rd. 5,7 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.

Die SPD-Fraktion stimme dem Antrag des Kreistagsabgeordneten Schulte zu, erklärt Kreistagsabgeordnete Lindenhahn.

Weitere Wortmeldungen folgen nicht, sodass Landrat Dr. Zwicker zunächst über den Antrag der UWG-/Stadtpartei-Fraktion abstimmen lässt:

                            7 Ja-Stimmen

                          49 Nein-Stimmen

è  Antrag abgelehnt

 

Sodann lässt Landrat Dr. Zwicker über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen:

                          45 Ja-Stimmen

                            5 Nein-Stimmen

                            6 Enthaltungen

è  Antrag angenommen

 

Gegen den Vorschlag von Landrat Dr. Zwicker, über die Beschlussempfehlung der Sitzungsvorlage 0029/2017/KREIS unter Berücksichtigung des soeben angenommenen Antrages der CDU-Fraktion insgesamt abzustimmen, erhebt sich kein Widerspruch. Anschließend lässt er en bloc abstimmen.

 

 


Beschluss zu 1. und 2.:   45  Ja-Stimmen

                                           11  Nein-Stimmen