1. Die Hans-Christian-Andersen-Schule wird ab Beginn des 2. Schulhalbjahres 2017/2018 nur noch an einem Standort geführt.
2. Ab diesem Zeitpunkt wird die Schule an den Standort Südlohn verlagert.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Bezirksregierung Münster gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) zu dem Beschluss unter lfd. Nr. 1 einzuholen.
- Im Zuge der Zusammenlegung wird die Verwaltung beauftragt, die Weiterentwicklung des Schulkonzeptes anzustoßen und die Überführung in eine gebundene Ganztagsschule vorzubereiten.
Berichterstatter: Kreisdirektor Dr. Ansgar
Hörster
Beschluss: einstimmig