- Der Kreis Borken übernimmt von der Stadt Bocholt nach Ablauf der Mindestlaufzeit der bestehenden Mietverträge die Schulgebäude des Berufskollegs am Wasserturm und des Berufskollegs Bocholt-West erbbaurechtlich in Höhe von 1 € mit einer Laufzeit von 30 Jahren mit Verlängerungsregelungen für den Fall der weiteren Nutzung für schulische und berufliche Bildung.
- In das Erbbaurecht wird auch die bislang gegen Hallennutzungsentgelt in Anspruch genommene Sporthalle an der Werther Straße eingeschlossen.
- Für den Fall, dass die Gebäude vom Kreis Borken nicht mehr für Aufgaben der beruflichen und schulischen Bildung benötigt werden, ist grundsätzlich der kostenfreie Heimfall vorgesehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verträge mit der Stadt Bocholt abzuschließen.
Berichterstatter: Kreisdirektor Dr. Ansgar
Hörster
Ltd.
Kreisbaudirektor Hubert Grothues
Beschluss: einstimmig