Beschluss: einstimmig beschlossen

  1. Der Kreis Borken übernimmt von der Stadt Bocholt nach Ablauf der Mindestlaufzeit der bestehenden Mietverträge die Schulgebäude des Berufskollegs am Wasserturm und des Berufskollegs Bocholt-West erbbaurechtlich in Höhe von 1 € mit einer Laufzeit von 30 Jahren mit Verlängerungsregelungen für den Fall der weiteren Nutzung für schulische und berufliche Bildung.
  2. In das Erbbaurecht wird auch die bislang gegen Hallennutzungsentgelt in Anspruch genommene Sporthalle an der Werther Straße eingeschlossen.
  3. Für den Fall, dass die Gebäude vom Kreis Borken nicht mehr für Aufgaben der beruflichen und schulischen Bildung benötigt werden, ist grundsätzlich der kostenfreie Heimfall vorgesehen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verträge mit der Stadt Bocholt abzuschließen.

 


Berichterstatter:                        Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster

                                                  Ltd. Kreisbaudirektor Hubert Grothues

 

 

 


Beschluss:                              einstimmig