Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2017 bis 2021 wird in der Fassung vom 06.01.2017 unter Berücksichtigung der von den Städten und Gemeinden und der Bezirks­regierung Münster vorgebrachten Hinweise und Änderungswünsche als Satzung beschlos­sen.

 


Frau Garvert erinnert an die in der Umweltausschuss-Sitzung vom 08.09.2016 erfolgte Beratung des Entwurfs der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes. Der Kreistag habe dann dem Konzept am 22.09.2016 zugestimmt, anschließend seien die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde in der Sache beteiligt worden.

Herr Kleyboldt fährt fort, der Entwurf des fortgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzeptes sei von den Kommunen durchweg positiv reflektiert worden, wie sich aus der Zusammenfassung der Rückläufe in der Sitzungsvorlage ablesen lasse.

Herr Stilkenbäumer dankt für die übersichtliche Sachdarstellung in der Vorlage. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Frau Saatkamp erkundigt sich zur der für Hersteller und Betreiber bestehenden Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte. Herr Kleyboldt erwidert, die Gewerbetreibenden setzten sich zunehmend mit dieser Forderung auseinander. An den Wertstoffhöfen würden vermehrt auch von dieser Seite Altgeräte erfasst.

Herr Harks sichert im Namen der SPD-Fraktion ausdrücklich die Unterstützung für das vorgelegte Abfallwirtschaftskonzept zu.

Herr Kleyboldt beantwortet eine Frage von Herrn Ebbing zu Gewerbeabfällen. Diese unterlägen nicht der kommunalen Andienungspflicht, sondern würden lediglich subsidiär erfasst, soweit keine Zuführung zu privaten Entsorgungsunternehmen erfolge. Für die kommunale Entsorgung werde kein mengenmäßiger Anstieg erwartet.

Frau Garvert ruft die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken einzeln auf. Da hierzu keine Wortmeldungen bestehen, bittet sie um Abstimmung.

 


Beschluss:      einstimmig