Sitzung: 16.02.2017 Ausschuss für Umwelt
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1
Vorlage: 0319/2016
a) Über die im Rahmen der Offenlegung von den Trägern öffentlicher Belange und den privaten Einwendern vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird entsprechend den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Vorschlägen beschlossen.
b) Der Landschaftsplan “Bocholt/ Rhede” wird als Satzung beschlossen.
Nach einführenden Worten Frau Garverts gibt Frau Gülker allgemeine Erläuterungen zu den beiden heute zu beratenden Landschaftsplänen. Sie geht dabei auch auf die in den Sitzungsvorlagen aufgeführten Sachdarstellungen ein. Frau Gülker führt weiter aus, beide Landschaftspläne seien in dem seit Jahren erprobten Verfahren mit frühzeitigen Beteiligungsmöglichkeiten auf den Weg gebracht worden, gestützt durch umfassende Information und Beratung in den Kommunalparlamenten. Eine planbegleitende Arbeitsgruppe mit Fachleuten unterschiedlicher Blickrichtung sei jeweils zu zwei Arbeitstreffen und einer Bereisung des Plangebietes zusammen getroffen. Die Planentwürfe seien bei einer Bürgerversammlung in den jeweiligen Städten vorgestellt worden. In eigens eingerichteten Bürgerbüros standen Ansprechpartner der Unteren Naturschutzbehörde für eine persönliche Beratung vor Ort zur Verfügung. Darüber hinaus bestehe generell die Möglichkeit, sich im Kreishaus zu den jeweiligen Planungen zu informieren.
Frau Tanjsek lobt die Verwaltung für die betriebene Planung. Im Verfahrenslauf sei schon frühzeitig auf die Einbeziehung aller Aspekte geachtet worden, was ihr auch bei der Mitarbeit in der planbegleitenden Arbeitsgruppe deutlich geworden sei.
Der Vorschlag Frau Garverts, über die eingereichten Stellungnahmen in bewährter Form zu beraten, findet allgemeine Zustimmung. Daher ruft Frau Garvert die zusammengefassten Stellungnahmen (Anlagen 1 und 2 zur Sitzungsvorlage) nacheinander auf und bittet um Wortmeldungen.
Auch Frau Saatkamp begrüßt die vorgelegte Planung und insbesondere die Bestrebungen zur ökologischen Verbesserung der Fließgewässer. Sie hätte sich jedoch gewünscht, das Naturschutzgebiet „Burlo-Vardingholter Venn“ nach Westen zu erweitern, um eine Pufferzone für dieses Gebiet zu schaffen. Herr Kranz entgegnet, die Umsetzung der Pufferfunktion für das genannte Schutzgebiet erfolge als Maßnahme der Angebotsplanung für den Landschaftsraum Vardingholter Venn (Ziffer 5.1.19). Ein derartiges Hinlenken zur Minimierung von Nährstoffeinträgen ohne konkrete Bewirtschaftungseinschränkungen steigere die Akzeptanz und sei auf Dauer gesehen effektiver.
Auf Frage von Frau Saatkamp erläutert Herr Kranz, das Naturschutzgebiet „Burlo-Vardingholter Venn“ genieße zusätzlichen Schutz als FFH-Gebiet. Für dieses Schutzregime erfolge ein regelmäßiges Monitoring bezüglich schädlicher Nährstoffeinträge.
Herr Stilkenbäumer sieht insgesamt eine in die Zukunft gerichtete Planung und unterstützt diese im Namen der CDU-Fraktion.
Herr Harks schließt sich seinem Vorredner an. Er betont, dass innerhalb des Kreisgebietes gleiche Bedingungen herrschen müssten.
Beschluss: zu a) einstimmig bei 1 Enthaltung
Zu b) 16 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme