Beschluss: einstimmig beschlossen

 

1.      Die Hans-Christian-Andersen-Schule wird ab Beginn des 2. Schulhalbjahres 2017/2018 nur noch an einem Standort geführt.

2.      Ab diesem Zeitpunkt wird die Schule an den Standort Südlohn verlagert.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Bezirksregierung Münster gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) zu dem Beschluss unter lfd. Nr. 1 ein­zuholen

  1. Im Zuge der Zusammenlegung wird die Verwaltung beauftragt, die Weiterentwicklung des Schulkonzeptes anzustoßen und die Überführung in eine gebundene Ganztagsschule vorzubereiten.

 


Fachbereichsleiterin Büning verweist darauf, dass der Ausschuss für Bildung und Schule in seiner Sitzung vom 24.05.2016 die Verwaltung beauftragt habe, vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Hans-Christian-Andersen-Schule mit kommunalen Schulträgern Ver­handlungen zur Übernahme von frei werdenden Schulgebäuden aufzunehmen (SV 0086/2016). Sie teilt mit, dass mit der Gemeinde Südlohn erfolgreiche Gespräche geführt worden seien und der Rat der Gemeinde Südlohn in seiner Sitzung am 18.12.2016 dem Abschluss eines Mietvertrages mit dem Kreis Borken zur Folgenutzung des Schulgebäudes der Roncalli-Hauptschule zum 01.08.2017 zugestimmt habe.

Der Umzug der Schule sei zu Beginn des 2. Schulhalbjahres 2017/2018 vorgesehen. Die Über­führung in den gebundenen Ganztag sei ab Beginn des Schuljahres 2018/2019 geplant. Nach dem Schulgesetz sei die Einführung einer gebundenen Ganztagsschule nur für den Bereich Sekundarstufe I möglich. Dies geschehe jahrgangsweise aufbauend mit der Jahrgangsstufe 5 beginnend. Für die Primarstufe sei daher parallel die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule für die Hans-Christian-Andersen-Schule vorgesehen. Die beiden Betreuungsangebote sollen sinnvoll miteinander verknüpft werden.

 


Beschluss:                              einstimmig