Sitzung: 02.02.2017 Ausschuss für Bildung und Schule
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0315/2016
- Der Kreis Borken übernimmt von der Stadt Bocholt nach Ablauf der Mindestlaufzeit der bestehenden Mietverträge die Schulgebäude des Berufskollegs am Wasserturm und des Berufskollegs Bocholt-West erbbaurechtlich in Höhe von 1 € mit einer Laufzeit von 30 Jahren mit Verlängerungsregelungen für den Fall der weiteren Nutzung für schulische und berufliche Bildung.
- In das Erbbaurecht wird auch die bislang gegen Hallennutzungsentgelt in Anspruch genommene Sporthalle an der Werther Straße eingeschlossen.
- Für den Fall, dass die Gebäude vom Kreis Borken nicht mehr für Aufgaben der beruflichen und schulischen Bildung benötigt werden, ist grundsätzlich der kostenfreie Heimfall vorgesehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verträge mit der Stadt Bocholt abzuschließen.
Kreisdirektor Dr. Hörster verweist auf die Vorlage. Er informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass der Rat der Stadt Bocholt am 01.02.2017 der Übernahme der Bocholter Berufskollegs sowie der Sporthalle Werther Straße durch den Kreis Borken mit großer Mehrheit zugestimmt habe. Die sich aus der Übernahme für den Kreis Borken ergebenden Vorteile seien sowohl in der Vorlage als auch medial beschrieben.
Beschluss: einstimmig