Herr Grotendorst erläutert die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beweggründe für das geplante Vorgehen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Heiden und Vreden.
Frau Seidensticker-Beining und Herr Huesmann weisen darauf hin, dass die Trägerauswahlkriterien des Interessenbekundungsverfahrens in der Planungsbegleitgruppe erweitert worden seien. Sie erkundigen sich nach der konkreten Anwendung für das Verfahren in Heiden.
Herr van der Linde erklärt, dass die erarbeiteten Auswahlkriterien für dieses Trägerauswahlverfahren bereits angewendet werden sollen und die Erfahrungen in das Auswahlkonzept einfließen können. Ziel sei es die Qualitätsmerkmale der „Marke Münsterland“ herauszuarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss als erweitertes Konzept zur Bewertung von Bewerbungen der Träger zur Entscheidung vorzulegen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erhalten die Ausschreibung zur Kenntnis.
Herr Wellers erkundigt sich, ob mit der jetzigen Vorlage für die Stadt Vreden kein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werde.
Herr van der Linde bestätigt dies unter Bezugnahme auf die in der Sitzungsvorlage aufgeführte besondere Ausbauplanung im Ortsteil Vreden. Gleichwohl betont Herr van der Linde, dass großer Konsens mit den Trägern dahingehend bestehe, zukünftig bei jeder Ausbauplanung das Trägersuchverfahren nach den neuen Kriterien anzuwenden und die Qualitätsentwicklung sämtlicher Einrichtungen hierauf auszurichten
Über den Ratsbeschluss der Stadt Vreden werde mit dem Protokoll informiert. (Anlage 3)
Beschluss: einstimmig
Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Hinblick auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Heiden und Vreden zum Kindergartenjahr 2018/19,
1. dass für die geplante neue Kindertageseinrichtung in Heiden, inklusive einer Überbrückungslösung, ein Interessenbekundungsverfahren zur Trägersuche durchgeführt wird,
2. dass aufgrund der geplanten Inanspruchnahme von Übergangs- und Dependancelösungen zur DRK-Kita ‚Der kleine Prinz‘ die Trägerschaft für die geplante neue Kindertageseinrichtung im Ortsteil Vreden dem DRK Ortsverein Vreden e.V. übertragen wird. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt eines gleichlautenden Beschlusses der politischen Gremien der Stadt Vreden.