Dem Straßenbericht 2017 und dem Hochbauprogramm 2017 mit Energiebericht wird zugestimmt.
Der Kreis Borken stellt für den Neubau von Kreisstraßen Eigenmittel bereit, soweit er durch Mittel für Grundsanierungen aus der GVFG/Entflechtungsgesetzförderung Haushalts-entlastungen erfährt. Voraussetzung für den Einsatz von Eigenmitteln ist, dass die Ortskommune sich mit mindestens 50 % an den maßgeblichen Kosten für Grunderwerb, Planung und Bau beteiligt. Eigene Planungsleistungen und die Bauleitung durch den Kreis Borken sind hiervon ausgenommen.
Werden seitens der Kommunen mehr Neubaumaßnahmen zur Mitfinanzierung angemeldet als Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Kreisbeteiligung in der Reihenfolge der Baureife der beantragten Neubaumaßnahmen.
Eine Förderung von Neubaumaßnahmen durch Kreismittel findet nicht statt, wenn und soweit im Bedarfszeitraum Fördermittel Dritter gezahlt werden können.
Beschluss: einstimmig