Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

  1. Dem Entwurf des Verschmelzungsvertrages (26.03.2018) zwischen der Regionalverkehr Münsterland GmbH als aufnehmender und der RVM-Verkehrsdienst GmbH als übertragender Gesellschaft gemäß Anlage 1 wird hiermit zugestimmt.

    Änderungen der Satzung der Regionalverkehr Münsterland GmbH (etwa hinsichtlich Firma oder Gegenstand) sind nicht veranlasst. Eine Erhöhung des Stammkapitals der Regionalverkehr Münsterland GmbH ist entbehrlich, da gem. § 54 Abs. 1 S 1 Nr. 1 UmwG Geschäftsanteile nicht zu gewähren sind.

    Auf die Klage gegen die Wirksamkeit dieses Verschmelzungsbeschlusses wird ausdrücklich verzichtet. Darüber hinaus wird auf die Einhaltung der Vorschriften der §§ 47, 49 UmwG verzichtet, also auf die Erfüllung der Pflicht zur vorherigen Unter-richtung und zur Auslegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte der Regional-verkehr Münsterland GmbH und der RVM-Verkehrsdienst GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre in den Geschäftsräumen der Gesellschaft. Es wird erklärt: Keiner der Gesellschafter hat die Verschmelzungsprüfung gemäß § 48 UmwG verlangt. Rein vorsorglich wird auf die Erstattung eines Verschmelzungsberichtes und eines Verschmelzungsprüfungsberichtes verzichtet.

 

  1. Der Geschäftsführer der Regionalverkehr Münsterland GmbH und der RVM-Verkehrsdienst GmbH wird angewiesen, den Verschmelzungsvertrag erst nach Vorliegen der erforderlichen Zustimmungen aufgrund von Beschlüssen in den Kreistagen und Räten der Gesellschafter sowie des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens gem. § 115 GO NRW notariell abzuschließen. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Anweisung an den Geschäftsführer im Innenverhältnis der Gesellschaft, deren Einhaltung keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der erteilten Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages ist und deren Einhaltung den beteiligten Rechtsträgern und dem Handelsregister gegenüber nicht nachzuweisen ist.

 

  1. Der Kreistag weist die Vertreter/innen in den Gremien der Regionalverkehr Münsterland GmbH an, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.

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Herr Zobel fragt nach, warum seinerzeit die RVM-Verkehrsdienst GmbH gegründet wurde.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Gründung der RVM-Verkehrsdienst GmbH erfolgte vorrangig mit dem Ziel, die RVM als Verkehrsgesellschaft wettbewerbsfähig zu halten. Die Aufgabe der RVM-Verkehrsdienst GmbH bestand in der Überlassung der Fahrer/Fahrerinnen an die RVM. Die Löhne der RVM-Verkehrsdienst GmbH entsprachen in etwa den Löhnen der privaten Unternehmen. Aufgrund der tarifrechtlichen Änderungen sind keine großen Vorteile für die Personalgestellung durch den Verkehrsdienst mehr erkennbar.

 


Beschluss:                              einstimmig ohne Enthaltungen