Sitzung: 18.06.2018 Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 0123/2018/KREIS
1.
Der Bericht über die Entwicklung des
MobiTickets in 2018 wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Kreis Borken wird das MobiTicket
im Jahr 2019 weiterhin anbieten. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der
Bewilligung von Landesmitteln. Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des
Sozialtickets fristgerecht bis zum 15.09.2018 zu stellen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, über
die weitere Entwicklung zu berichten und aufzuzeigen, welche Steuerungsmaßnahmen
ggf. zur Verfügung stehen.
Frau Dr. Schwenzow informiert, der Landesrechnungshof habe im Rahmen
einer Prüfung des Sozialtickets angemerkt, dass bei preisstufenorientierten
Lösungen die kreisweite Gültigkeit des Tickets Mindestvoraussetzung sein sollte
und um Prüfung dieser Fallgestaltung gebeten. Für das Jahr 2018 werde das
bisherige Tarifmodell zunächst weiterhin akzeptiert. Perspektivisch sei zu
erwarten, dass im Rahmen der Verlängerung bzw. Überarbeitung der Richtlinien im
Jahr 2019 diese Anmerkung des Landesrechnungshofes aufgegriffen werde und somit
mögliche Änderungen ab 2020 zu erwarten seien.
Das Gremium ist sich einig, das MobiTicket auch in 2019 weiterzuführen.
Sollten die Landesmittel hierfür nicht auskömmlich sein, müsste eine gesonderte
Beschlussfassung über den Fortgang des Verfahrens erfolgen. Dabei sei
sicherzustellen, dass der Eigenanteil der Kunden noch erhöht werden könne.
Der Anlage kann eine Übersicht der verkauften MobiTickets
aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Ticketarten entnommen werden.
Beschluss: einstimmig
ohne Enthaltungen