Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

1.    Der Bericht über die Entwicklung des MobiTickets in 2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Der Kreis Borken wird das MobiTicket im Jahr 2019 weiterhin anbieten. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Landesmitteln. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets fristgerecht bis zum 15.09.2018 zu stellen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung zu berichten und aufzuzeigen, welche Steuerungsmaßnahmen ggf. zur Verfügung stehen.

 


Frau Dr. Schwenzow informiert, der Landesrechnungshof habe im Rahmen einer Prüfung des Sozialtickets angemerkt, dass bei preisstufenorientierten Lösungen die kreisweite Gültigkeit des Tickets Mindestvoraussetzung sein sollte und um Prüfung dieser Fallgestaltung gebeten. Für das Jahr 2018 werde das bisherige Tarifmodell zunächst weiterhin akzeptiert. Perspektivisch sei zu erwarten, dass im Rahmen der Verlängerung bzw. Überarbeitung der Richtlinien im Jahr 2019 diese Anmerkung des Landesrechnungshofes aufgegriffen werde und somit mögliche Änderungen ab 2020 zu erwarten seien.

 

Das Gremium ist sich einig, das MobiTicket auch in 2019 weiterzuführen. Sollten die Landesmittel hierfür nicht auskömmlich sein, müsste eine gesonderte Beschlussfassung über den Fortgang des Verfahrens erfolgen. Dabei sei sicherzustellen, dass der Eigenanteil der Kunden noch erhöht werden könne.

 

Der Anlage kann eine Übersicht der verkauften MobiTickets aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Ticketarten entnommen werden.

 


Beschluss:                  einstimmig ohne Enthaltungen