Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

1.    Der Kreistag beauftragt den Landrat, die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über das Linienbündel BOR 7 zwischen dem Kreis Borken und dem Kreis Recklinghausen abzuschließen.

 

2.    Der Kreistag berechtigt den Landrat, die öffentlich–rechtliche Vereinbarung an die von der Kommunalaufsicht vorgegebenen Änderungen und Ergänzungen anzupassen.

 

Von der Zustimmung sind ebenfalls rechtlich gebotene Änderungen und Ergänzungen umfasst, die sich nach Abschluss des kommunalaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens ergeben.

 


Beschluss:                  einstimmig ohne Enthaltungen