Die 3. Änderungssatzung zur Allgemeinen Vorschrift des Kreises Borken zu § 11 a Abs. 2 ÖPNVG NRW (siehe Anlage) wird beschlossen sowie der Landrat beauftragt, diese Änderung im Amtsblatt bekannt zu geben.
Berichterstatterin: Verwaltungsvorstandsmitglied
Dr. Elisabeth Schwenzow
Beschluss: einstimmig