Beschluss: Sonstiges (s. Niederschrift)

  1. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Wahl des Landrates des Kreises Borken vom 13.09.2020 gemäß § 46 b i.V.m. § 40 Abs. 1 Buchstabe d Kommunalwahlgesetz für gültig zu erklären.

  1. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Wahl zur Vertretung des Kreises Borken vom 13.09.2020 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d Kommunalwahlgesetz für gültig zu erklären.


Herr Nordholt verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und den der Sitzungsvorlage beigefügten umfassenden Vermerk über die amtliche Vorprüfung der Landratswahl und der Kreistagswahl.

Kreiswahlleiter Dr. Hörster und Frau Brumann geben kurze Erläuterungen zu dem Vermerk. Sie führen aus, nach dem Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung lägen keine Anhaltspunkte vor, wonach die Ungültigkeit einer der Wahlen auszusprechen sei. Dem Kreistag könne damit die Empfehlung gegeben werden, die Wahlen für gültig zu erklären.

Herr Nordholt lässt einzeln über die Beschlussvorschläge für die Landrats- und Kreistagswahl abstimmen:


Beschluss zu 1:                      einstimmig

Beschluss zu 2:                      einstimmig