Sitzung: 03.12.2020 Wahlprüfungsausschuss
Beschluss: Sonstiges (s. Niederschrift)
Vorlage: 0396/2020/KREIS
- Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem
Kreistag, die Wahl des Landrates des Kreises Borken vom 13.09.2020 gemäß §
46 b i.V.m. § 40 Abs. 1 Buchstabe d Kommunalwahlgesetz für gültig zu
erklären.
- Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Wahl zur Vertretung des Kreises Borken vom 13.09.2020 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d Kommunalwahlgesetz für gültig zu erklären.
Herr Nordholt
verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und den der
Sitzungsvorlage beigefügten umfassenden Vermerk über die amtliche Vorprüfung
der Landratswahl und der Kreistagswahl.
Kreiswahlleiter Dr.
Hörster und Frau Brumann geben kurze Erläuterungen zu dem Vermerk. Sie führen
aus, nach dem Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung lägen keine Anhaltspunkte vor,
wonach die Ungültigkeit einer der Wahlen auszusprechen sei. Dem Kreistag könne
damit die Empfehlung gegeben werden, die Wahlen für gültig zu erklären.
Herr Nordholt lässt
einzeln über die Beschlussvorschläge für die Landrats- und Kreistagswahl
abstimmen:
Beschluss zu 1: einstimmig
Beschluss zu 2: einstimmig