Die abschließenden Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Wiederinbetriebnahme der Schienenstrecke Bocholt-Borken-Coesfeld-(Münster) werden zur Kenntnis genommen.


Frau Dr. Schwenzow informiert, da auf der ehemaligen Trasse die Gleise zurückgebaut wurden, müsste jede Kreuzung der geplanten Bahn mit dem Straßenverkehr als Über- oder Unterführung geplant werden. Die Kosten der Streckenreaktivierung würden durch diesen Umstand sehr kostenintensiv ausfallen. Trotz guter Fahrgastprognosen konnte daher auch kein volkswirtschaftlicher Nutzen mit einem Nutzen-Kosten-Indikator größer als 1 erreicht werden. Dieser Indikator ist jedoch Voraussetzung für eine Förderung von Infrastrukturprojekten über die Bedarfs- und Ausbauplanung des Landes NRW. Es seien Gespräche zwischen dem NWL, dem Gutachterbüro, der Bezirksregierung Münster, dem Verkehrsministerium NRW und dem Bundesverkehrsministerium geführt worden. Der NWL habe sich mit Leib und Seele für dieses Projekt eingesetzt. Die geltenden rechtlichen Vorgaben konnten jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Eine Einrichtung von Bahnübergängen unter den bestehenden Rahmenbedingungen sei nicht möglich. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie habe trotz der durchaus relevanten Fahrgastpotentiale weiterhin Bestand. Eine Reaktivierung der Strecke werde daher vom NWL nicht weiterverfolgt.

Herr Höschler erfragt, wie die weiteren Planungen seitens der Kreisverwaltung nach dem Ergebnis zur Reaktivierung aussehen würden und welche konkreten Unterlagen der abschließenden Betrachtung zum Teilabschnitt Bocholt – Borken zu Grunde gelegt worden seien. Zudem wünscht er, dass dem Ausschuss die Unterlagen zur abschließenden Betrachtung vorgelegt werde.

Frau Dr. Schwenzow antwortet, der Kreis Borken habe keine Zuständigkeit bei der Wiederinbetriebnahme. Die betroffenen Kommunen würden entsprechende Vorlagen zur politischen Beratung und Entscheidung in ihre Räte geben. Ferner würden der Kreisverwaltung keine weiteren Unterlagen vorliegen. Hier könnten sich die Fraktionen mit ihrer Anfrage an den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe wenden.

Herr Henrichs erkundigt sich, ob die Möglichkeit bestehe die Schienenverbindung als Stadtbahn einzurichten und warum die Variante 2 a nicht als Durchverbindung nach Münster geplant wurde, sondern nur mit Umsteigemöglichkeit in Dülmen.

Frau Dr. Schwenzow merkt an, die weiteren Überlegungen und Planungen nach dem Ergebnis zur Wiederinbetriebnahme läge ausschließlich bei den Kommunen. Sie bittet Herrn Henrichs seine Anfrage zur Variante 2 a zu verschriftlichen und zu skizzieren welche Teilstrecke konkret gemeint ist. Dann könne seine Anfrage an den NWL bzw. as Gutachterbüro weitergeleitet werden.

Herr Schemmer berichtet, die Schienenverbindung Bocholt – Münster sei vor ca. 40 Jahren komplett stillgelegt worden. Auf der ehemaligen Trasse seien Gleise zum Teil zurückgebaut oder gänzlich für andere Nutzungen in Anspruch genommen worden. Beispielsweise sei hier Gescher und Velen-Ramsdorf genannt. Gerade wegen der zunehmenden Pedelec-Nutzung sei ein Schnellradweg von Bocholt Richtung Osten über Velen hinaus zu realisieren.

Herr Jasper ergänzt, im Münsterland sei die Bahnstrecke zum größten Teil überbaut. Selbst die Reaktivierung der Teilstrecke Bocholt – Rhede sei auf der alten Schienentrasse nicht möglich. Für die Radschnellverbindung seien auch wieder die Räte in den Kommunen zuständig. Die Entscheidung liege vor Ort in den Kommunen und nicht beim Kreistag.

Herr Brandt hebt hervor, dass sowohl die Schienenverbindung als auch der Radschnellweg benötigt werden. Auch wenn die Umsetzung zur Wiederinbetriebnahme der Schienenverbindung sehr kostenintensiv sei und deren Umsetzung 50 Jahre dauere, dürften wir nicht davor zurückschrecken. Diese Generation trage die Verantwortung für die kommenden Generationen.

Herr Schemmer erkundigt sich nach dem Sachstand zum Radschnellweg. Frau Dr. Schwenzow teilt mit, die vertiefenden Planungen für den ersten Abschnitt Bocholt – Rhede, rund 8 Kilometer, seien weit vorangeschritten und die technischen Planungen fast abgeschlossen. Momentan liefe noch ein formales Linienabstimmungsverfahren mit Straßen.NRW. Die Beleuchtungsplanung im Außenbereich sei besonders umweltgerecht konzipiert und die Umweltplanung weitgehend ausgeführt. Kompensationsfragen seien in Klärung. In den nächsten Monaten sollen die Planungsarbeiten an Straßen.NRW übergeben werden. Die Bezirksregierung Münster müsse dann in Abstimmung mit Straßen.NRW entscheiden welches Verfahren zur Erlangung von Planrecht angewandt werden könne (Fall unwesentlicher Bedeutung oder Planfeststellung).