Sitzung: 31.05.2021 Ausschuss für Verkehr und Bauen
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0196/2021/KREIS
Die abschließenden Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Wiederinbetriebnahme der Schienenstrecke Bocholt-Borken-Coesfeld-(Münster) werden zur Kenntnis genommen.
Frau Dr. Schwenzow informiert, da auf der
ehemaligen Trasse die Gleise zurückgebaut wurden, müsste jede Kreuzung der
geplanten Bahn mit dem Straßenverkehr als Über- oder Unterführung geplant
werden. Die Kosten der Streckenreaktivierung würden durch diesen Umstand sehr
kostenintensiv ausfallen. Trotz guter Fahrgastprognosen konnte daher auch kein
volkswirtschaftlicher Nutzen mit einem Nutzen-Kosten-Indikator größer als 1
erreicht werden. Dieser Indikator ist jedoch Voraussetzung für eine Förderung
von Infrastrukturprojekten über die Bedarfs- und Ausbauplanung des Landes NRW.
Es seien Gespräche zwischen dem NWL, dem Gutachterbüro, der Bezirksregierung
Münster, dem Verkehrsministerium NRW und dem Bundesverkehrsministerium geführt
worden. Der NWL habe sich mit Leib und Seele für dieses Projekt eingesetzt. Die
geltenden rechtlichen Vorgaben konnten jedoch nicht außer Acht gelassen werden.
Eine Einrichtung von Bahnübergängen unter den bestehenden Rahmenbedingungen sei
nicht möglich. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie habe trotz der durchaus
relevanten Fahrgastpotentiale weiterhin Bestand. Eine Reaktivierung der Strecke
werde daher vom NWL nicht weiterverfolgt.
Herr Höschler erfragt, wie die weiteren
Planungen seitens der Kreisverwaltung nach dem Ergebnis zur Reaktivierung
aussehen würden und welche konkreten Unterlagen der abschließenden Betrachtung
zum Teilabschnitt Bocholt – Borken zu Grunde gelegt worden seien. Zudem wünscht
er, dass dem Ausschuss die Unterlagen zur abschließenden Betrachtung vorgelegt
werde.
Frau Dr. Schwenzow antwortet, der Kreis
Borken habe keine Zuständigkeit bei der Wiederinbetriebnahme. Die betroffenen
Kommunen würden entsprechende Vorlagen zur politischen Beratung und
Entscheidung in ihre Räte geben. Ferner würden der Kreisverwaltung keine
weiteren Unterlagen vorliegen. Hier könnten sich die Fraktionen mit ihrer
Anfrage an den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe wenden.
Herr Henrichs erkundigt sich, ob die
Möglichkeit bestehe die Schienenverbindung als Stadtbahn einzurichten und warum
die Variante 2 a nicht als Durchverbindung nach Münster geplant wurde, sondern
nur mit Umsteigemöglichkeit in Dülmen.
Frau Dr. Schwenzow merkt an, die weiteren
Überlegungen und Planungen nach dem Ergebnis zur Wiederinbetriebnahme läge
ausschließlich bei den Kommunen. Sie bittet Herrn Henrichs seine Anfrage zur
Variante 2 a zu verschriftlichen und zu skizzieren welche Teilstrecke konkret
gemeint ist. Dann könne seine Anfrage an den NWL bzw. as Gutachterbüro
weitergeleitet werden.
Herr Schemmer berichtet, die
Schienenverbindung Bocholt – Münster sei vor ca. 40 Jahren komplett stillgelegt
worden. Auf der ehemaligen Trasse seien Gleise zum Teil zurückgebaut oder
gänzlich für andere Nutzungen in Anspruch genommen worden. Beispielsweise sei
hier Gescher und Velen-Ramsdorf genannt. Gerade wegen der zunehmenden
Pedelec-Nutzung sei ein Schnellradweg von Bocholt Richtung Osten über Velen
hinaus zu realisieren.
Herr Jasper ergänzt, im Münsterland sei die
Bahnstrecke zum größten Teil überbaut. Selbst die Reaktivierung der Teilstrecke
Bocholt – Rhede sei auf der alten Schienentrasse nicht möglich. Für die
Radschnellverbindung seien auch wieder die Räte in den Kommunen zuständig. Die
Entscheidung liege vor Ort in den Kommunen und nicht beim Kreistag.
Herr Brandt hebt hervor, dass sowohl die
Schienenverbindung als auch der Radschnellweg benötigt werden. Auch wenn die
Umsetzung zur Wiederinbetriebnahme der Schienenverbindung sehr kostenintensiv
sei und deren Umsetzung 50 Jahre dauere, dürften wir nicht davor
zurückschrecken. Diese Generation trage die Verantwortung für die kommenden
Generationen.
Herr Schemmer erkundigt sich nach dem Sachstand zum Radschnellweg. Frau Dr. Schwenzow teilt mit, die vertiefenden Planungen für den ersten Abschnitt Bocholt – Rhede, rund 8 Kilometer, seien weit vorangeschritten und die technischen Planungen fast abgeschlossen. Momentan liefe noch ein formales Linienabstimmungsverfahren mit Straßen.NRW. Die Beleuchtungsplanung im Außenbereich sei besonders umweltgerecht konzipiert und die Umweltplanung weitgehend ausgeführt. Kompensationsfragen seien in Klärung. In den nächsten Monaten sollen die Planungsarbeiten an Straßen.NRW übergeben werden. Die Bezirksregierung Münster müsse dann in Abstimmung mit Straßen.NRW entscheiden welches Verfahren zur Erlangung von Planrecht angewandt werden könne (Fall unwesentlicher Bedeutung oder Planfeststellung).