Sitzung: 25.11.2021 Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz
Beschluss: Kenntnis genommen
Frau Thume berichtet zum Grundwasserstand im
Nordkreis (siehe Anlage).
Zu Folie 4 weist sie ergänzend darauf hin,
dass der Grundwasserkörper im Süden geologisch die Grenze des Kreises Borken in
die Niederlande hinein überschreite.
Auf Nachfrage von Herrn Schulte führt Frau
Thume aus, die natürliche Entnahme des Grundwassers durch die Natur sei bei der
Berechnung der Grundwasserneubildungsrate berücksichtigt. Auch der 6 – Jahres –
Überwachungszyklus der WRRL sei angemessen, um auch ein Mittel des jährlichen Wetters
berücksichtigen zu können.
Bei der Gegenüberstellung der theoretisch
ermittelten Grundwasserneubildungsrate und der tatsächlich feststellbaren
jährlichen Wasserentnahmemenge sei festzustellen, dass grundsätzlich zu viel
Grundwasser entnommen werde, bemerkt Herr Ebbing. Dass die Ermittlung einer
Wasserbilanz sehr komplex sei und verschiedene Unsicherheiten beinhalte,
bestätigt Frau Thume. Insbesondere deshalb werde bei jeglicher Berechnung und
Analyse immer der Vorsorgegrundsatz durch eine pessimale Betrachtung
berücksichtigt.
Die hydrologische Situation im Zwillbrocker
Venn sei in den letzten beiden Sommern katastrophal gewesen, sagt Herr Leuders.
Da eine Neubewertung der Erlaubnis zur Grundwasserentnahme durch die SGW erst
im Jahr 2030 durch die Bezirksregierung erfolge, sei fraglich, ob die Natur bis
dahin nicht noch weiter leide und dadurch ein frühzeitigeres Einschreiten
erforderlich werde. Wie ihrer Präsentation zu entnehmen sei, erfolge ein
engmaschiges Monitoring der Grundwasserkörper in Vreden und insbesondere im
Zwillbrocker Venn, welches im Falle der Erforderlichkeit ein Einschreiten durch
die Untere Wasserbehörde möglich mache, entgegnet Frau Thume.
Auf Nachfrage von Herrn Kublun bestätigt
Frau Thume, die Wiederhinzufügung des Wassers ins Grundwasser z.B. durch eine
aktive Beregnung würde nur geringe Wirkungen für die Grundwasserneubildung
haben.
Mit Blick auf die hohe Grundwasserentnahme
im Gebiet um Vreden bemängelt Herr Moritz, dass dem Kreis bis heute nicht
bekannt sei, welche Flächen drainiert würden. Dies wird zur Kenntnis genommen.
Eine Aufforderung zum Widerruf der
wasserrechtlichen Erlaubnis der SGW gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg
stehe derzeit für den Kreis Borken nicht an, antwortet Frau Thume auf Nachfrage
von Herrn Ebbing. Durch das engmaschige Monitoring sei dieses Einschreiten
bisher nicht erforderlich gewesen.
Auf Nachfrage von Herrn Elpers, ob die SGW
für die Salzgewinnung auch gebrauchtes Nutzwasser nutzen könne, entgegnet Frau
Thume, auch die SGW selbst würde mit Blick auf das neue Erlaubnisverfahren 2030
nach Alternativen zur Grundwasserentnahme suchen.
Die Vorgabe eines jahreszeitabhängigen Grundwassermanagements ist
fachlich geprüft worden und zeigt keine zielführende Wirkung. Daher könne sie
aus rechtlicher Sicht nicht erfolgen, erläutert Frau Thume auf Nachfrage von
Herrn Schulte.