Beschluss: Kenntnis genommen

Der Sachstand zum Zensus 2022 wird zur Kenntnis genommen.


Berichterstatter:                        Herr Michael Weitzell

Herr Weitzell, Leiter der Stabsstelle, erläutert die Vorlage.

Ausschussmitglied Peirick fragt, ob die tatsächlichen Kosten die Höhe des gewährten finanziellen Ausgleichs vom Land übersteigen könnten.

Herr Weitzell antwortet, dies sei theoretisch möglich. In der Vergangenheit sei der Betrag jedoch stets auskömmlich gewesen. Davon gehe er auch für dieses Jahr aus.

Vorsitzender Eisele erkundigt sich, ob die Befragungen ausschließlich online durchführbar seien.

Herr Weitzell verneint dies und begründet es mit dem Erfordernis der persönlichen Identitätsfeststellung. Es sei jedoch ein Fortschritt, dass zumindest ein Teil der Befragung online durchgeführt werden könne.

Ausschussmitglied Dreischenkemper fragt nach der Gewährleistung des Datenschutzes.

Herr Weitzell führt dazu aus, es gebe strenge Datenschutzvorgaben von IT.NRW. Außerdem seien die erhobenen Daten ausschließlich im Rahmen des Zensus 2022 nutzbar und nicht für andere Verwaltungsbereiche, insbesondere nicht für die mögliche Korrektur des Melderegisters.

Ausschussvorsitzender Eisele fragt, welche Folgen eine Nichtbeantwortung der Fragebögen habe.

Herr Weitzell erklärt, es werde im Regelfall mit einer Anhörung das übliche Verwaltungsverfahren eingeleitet. Im schlimmsten Falle sei ein Zwangsgeld festzusetzen.