Sitzung: 17.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0089/2022/KREIS
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt
den SGB II-Sachstandsbericht zum 31.03.2022 zur Kenntnis.
Berichterstatterin: Frau Lökes
Frau Lökes berichtet anhand der Vorlage zum Sachstand Umsetzung SGB II im Kreis Borken, Stand 31.03.2022.
Zu Punkt 4. - Rechtskreiswechsel am 01.06.2022 der Vertriebenen aus der Ukraine wurden bereits Vorbereitungen getroffen. So wurden Antragsunterlagen und das Profiling angepasst und teilweise in ukrainische Sprache übersetzt. Im Kreis Borken werden für den Rechtskreiswechsel in das SGB II etwa 1000 Bedarfsgemeinschaften erwartet. Unklar ist hingegen, wie viele Personen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt anstehen werden.
Kreisdirektor Dr. Hörster ergänzt, dass der Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Systeme SGB II und SGB XII für alle Beteiligten eine Herausforderung darstellt. So sind die bundes- und landesgesetzlichen Regelungen hierzu noch nicht abgeschlossen, wobei die laufenden Leistungen bereits ab dem 01.06.2022 und weitere Zahlungen (Einmalzahlung und Sofortzuschlag) zum bzw. ab 01.07.2022 fließen müssen.
Frau
Elisabeth Ahler erklärt, sie stelle sich die für den Rechtskreiswechsel
erforderliche Aufklärungsarbeit durch Beteiligte und auch ehrenamtliche Helfer
sehr aufwändig vor.