Sitzung: 17.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0090/2022/KREIS
Der Ausschuss für
Arbeit, Soziales und Gesundheit nimmt den Jahresbericht Soziales 2021 zur
Kenntnis.
Berichterstatterin: Frau Ostendorff
Frau Ostendorff verweist auf den vorliegenden Jahresbericht Soziales und eröffnet den Raum für Fragen. Sie weist darauf hin, dass weitere Druckexemplare des Jahresberichtes angefordert werden können.
Vorsitzender Ludwig fragt, ob die auf Seite 15 des Berichts dargestellte erhebliche Kostenentwicklung in der Pflege sich fortsetzen wird, so dass auch künftig Kostensteigerungen dieses Ausmaßes zu erwarten sind.
Frau Ostendorff macht deutlich, dass sich im Bereich der Pflege bereits seit Jahren steigende Kosten und steigende Bedarfe ergeben. Im Jahr 2022 wird sich aufgrund der letzten Pflegreform eine kurzfristige Entspannung hinsichtlich der Kosten ergeben, in den darauffolgenden Jahren werden nach aktueller Prognose erneut Kostensteigerungen erwartet.
Kreisdirektor Dr. Hörster ergänzt, dass gesetzliche Regelungen des Bundes - hier insbesondere das Angehörigen-Entlastungsgesetz - im Bereich der Pflege zu Kostensteigerungen für die öffentliche Hand geführt haben.
Herr John bitte um Erläuterung, aus welchem Gründen sich die Zahlen im Bereich von Frühförderung und Ausbildungsförderung rückläufig darstellen. Frau Ostendorff erklärt, dass sich die sinkenden Zahlen im Bereich der Frühförderung durch einen Wechsel des Kostenträgers ergeben. Nach einer Übergangsphase vom 01.01.2020 – 31.07.2022 wird die Aufgabe wird ab dem 01.08.2022 vollständig vom LWL wahrgenommen.
Im Rahmen der
Ausbildungsförderung bearbeitet der Kreis ausschließlich das sog.
Schüler-BAföG, mit dem schulische Berufsausbildungen gefördert werden. Es ist
von den BAföG-Leistungen für Studierende zu unterscheiden und weist bereits
seit einigen Jahren rückläufige Antragszahlen auf. Die Ursache hierfür liegt im
Wesentlichen an der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, nach der dem Studium
gegenüber der schulischen Berufsausbildung zunehmend Vorzug gegeben wird. Auf
Fragen von Vorsitzendem Ludwig und Frau Jung erklärt Frau Ostendorff, der Kreis
bewerbe die BAföG-Leistung für schulische Berufsausbildungen regelmäßig und
auch die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung seien attraktiv. So werde
es unter bestimmten Voraussetzungen auch elternunabhängig gewährt und die Sätze
würden regelmäßig angehoben. Dennoch lasse sich die Entwicklung „weniger
Ausbildung – mehr Studium“ bisher auch landesweit ungebrochen feststellen.