Beschluss: Kenntnis genommen

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt den Jahresbericht SGB II 2021 zur Kenntnis.


Berichterstatterin:                     Frau Lökes

Frau Lökes verweist auf den vorliegenden Jahresbericht SGB II 2021 und betont, dass die Arbeit im aktiven Bereich der Jobcenter auch im Jahr 2021 pandemiebedingt unter erschwerten Bedingungen erfolgte. Die Kontaktaufnahme zu Kunden und auch die Durchführung von Maßnahmen gestalteten sich schwierig. Dass die Arbeitslosenquote zum Jahresende dennoch weiter auf 2,0 % gesunken ist, ist u.a. auch dem hohen Engagement der Mitarbeitenden in den örtlichen Jobcentern geschuldet.

Vorsitzender Ludwig dankt für den Bericht und spricht seine Anerkennung für diese erfreuliche Entwicklung unter widrigen Umständen aus.

Herr John fragt an, ob der Rückgang von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (FbW-Maßnahmen) ggfs. daran liege, dass es gestiegene gesetzliche Anforderungen an die Bewilligung einer solchen Maßnahme gebe. Frau Lökes erklärt, es gebe keine gestiegenen Anforderungen, jedoch seien die persönlichen Voraussetzungen der aktuell zu betreuenden Personen häufig nicht erfüllt. Diese wiesen verschiedene Problemlagen auf, hätten z.B. keine Ausbildung, so dass das Angebot der beruflichen Weiterbildung nicht die passende Maßnahme darstelle.

Kreisdirektor Dr. Hörster ergänzt, dass die derzeit im Rechtskreis des SGB II befindlichen Leistungsberechtigten häufig komplexe Problemlagen aufweisen und daher besondere Eingliederungsmaßnahmen benötigen, was die Suche nach geeigneten Maßnahmen deutlich erschwere. Eine ähnliche Entwicklung finde sich auch im SGB III beim Arbeitslosengeld I. Bei der Eingliederung / Vermittlung von Personen in den Arbeitsmarkt seien daher häufig sehr individuelle Unterstützungsmaßnahmen erforderlich.

Frau Pohl stellt fest, dass die Optionskommune gut geeignet ist, um den Besonderheiten der Region und den individuellen Bedarfen der zu betreuenden Menschen Rechnung tragen zu können.

Vorsitzender Ludwig erkundigt sich, ob die Umstellung auf die E-Sozialakte gut geklappt habe oder ob es diesbezüglich Schwierigkeiten gebe. Frau Lökes erläutert, dass die Umstellung auf die E-Sozialakte ein großes Projekt ist, das sicherlich nie ganz abgeschlossen sei, da man im Echtbetrieb Verbesserungspotentiale entdecke und auch neue Rahmenbedingungen – wie gesetzlichen Änderungen – Anpassungserfordernisse nach sich ziehen.

Alle örtlichen Jobcenter seien angebunden und das habe sich insbesondere in der Zeit der Pandemie als äußerst hilfreich erwiesen. Ein entsprechend positives Feedback erhalte man von allen Anwender/-innen.

Vorsitzender Ludwig fragt an, wie der Bedarf der angebotenen Maßnahmen zur Eingliederung kontrolliert wird. Frau Lökes erklärt, die Überprüfung und Evaluierung der Maßnahmen liege beim Kreis in ihrer Abteilung. Die Maßnahmen würden auf Übereinstimmung mit dem Angebot sowie im Rahmen der Ausschreibung, Verlängerung und Neuausschreibung auch auf Bedarfsgerechtigkeit überprüft. Dazu dienen u. a. Austauschrunden sowohl mit den Trägern als auch mit den zuweisenden Fachkräften der örtlichen Jobcenter sowie statistischen Auswertungen