Sitzung: 17.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0096/2022/KREIS
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt die
Ausführungen zur zweiten Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung für den Kreis
Borken zur Kenntnis.
Berichterstatterin: Frau Ostendorff
Frau Ostendorff berichtet anhand der Vorlage. Dem vorliegenden Entwurf der 2. Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung für den Kreis Borken liegt die bekannte Grundstruktur zugrunde. Alle bisherigen Erkenntnisse und vorhandenen Daten rund um das Thema aktuelle und künftige Pflegebedarfe im Kreis Borken sind in den Entwurf eingeflossen.
Wie erwartet wird es im Kreis Borken in den kommenden Jahren mehr ältere Menschen geben und damit auch eine größere Anzahl pflegebedürftiger Personen. Bis 2024 ist der Kreis Borken insgesamt gut aufgestellt, mittel-bis langfristig sind zusätzliche Bedarfe an Pflegeplätzen zu erwarten. Bei Betrachtung der einzelnen Sozialräume im Kreisgebiet weist die Versorgungslage allerdings schon jetzt ein Nord-Süd-Gefälle auf. Während der Nordkreis vergleichsweise gut aufgestellt ist, zeigt sich Südkreis bereits ein leichtes Defizit an Einrichtungsplätzen. Die Errichtung von zusätzlichen Pflege-Einrichtungen stellt bei der Planung trotz des auch hier durchschlagenden Personalmangels im Baubereich und gestiegener Baukosten nicht die größte Schwierigkeit dar. Weitaus gewichtiger und auch schwerer zu lösen ist das Problem des Fachkräftemangels im Bereich der Pflege. Schon heute ist der Bedarf an Fach- und Hilfskräften hoch. Um den künftigen Personalbedarf in der Pflege sicherstellen zu können, gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Bestrebungen.
Der Kreis wird bis zur Novembersitzung mit weiteren Akteuren in Verbindung treten (Wohlfahrtsverbände, Kommunale Konferenz Alter und Pflege, Nachbarkreise etc.). Die Ergebnisse werden zusammengetragen und im KA / KT beraten, so auch die Frage, ob der Pflegebedarfsplan für verbindlich erklärt wird oder nicht.
Frau Ostendorff bittet die Anwesenden, den vorliegenden Entwurf auszuwerten, in den Fraktionen zu beraten und weiterzugeben, damit in der Novembersitzung 2022 Hinweise und Handlungsempfehlungen für die Verwaltung ergehen können.
Frau Lindenhahn erklärt, es sei eine gute Idee, den vorliegenden Entwurf / Bericht als ersten Aufschlag zu nutzen und fragt, ob es Prognosen zur Anzahl der Personen gibt, die den Pflegebereich in der kommenden Zeit verlassen werden. Frau Ostendorff erklärt, es gebe keine konkreten Zahlen, allerdings sei davon auszugehen, dass die Anzahl höher sein wird, als im Bericht ausgewiesen, auch wenn die Zahl von 1.214 Personen Genauigkeit suggeriere.
Kreisdirektor Hörster regt an zu prüfen, ob es auf Bundesebene entsprechende Statistiken mit konkreten Prognosen gibt. Die Tendenz „Bedarf steigt“ gelte in jedem Fall als gesichert.
Frau Elisabeth Ahler erkundigt sich nach Teilnehmer/-innen und Ablauf bei der Zusammenkunft „Runder Tisch Pflege“. Frau Ostendorff erläutert, dass die Initiative die Arbeitgeberseite im Bereich Pflege an einen Tisch zu bringen, um künftig gemeinsam an dem Thema zu arbeiten, von der Arbeitsagentur Coesfeld ausging. Die Rückmeldung von Trägerseite sei allerdings gering gewesen.
Kreisdirektor Dr. Hörster ergänzt, die Träger hätten sich eher als Konkurrenten gesehen. Nachdem zum Teil zunächst ein gegenseitiges Abwerbeverbot gefordert wurde, habe sich die Frage nach den noch verbleibenden gemeinsamen Zielen gestellt.
Auch Alten- und Krankenpflegeschulen hatten wenig Interesse an einer Zusammenarbeit, da soziale- und Pflegeberufe noch stark nachgefragt werden. Das Problem zeige sich weniger in der Akquise, sondern im Halten der Fachkräfte.
Frau Lindenhahn stellt fest, dass Arbeitgeber im Pflegebereich kreativer werden müssten, um Kräfte zu binden, die Politik hierauf jedoch kaum Einflussmöglichkeiten hat. Frau Pohl stimmt dem zu und erklärt, es müsse an den Rahmenbedingungen der Arbeitsplätze gearbeitet werden u. U. unter Einsatz neuer Techniken und künstlicher Intelligenz.
Kreisdirektor Dr. Hörster stimmt zu und erklärt, es müsse auch am Abbau der Bürokratie gearbeitet werden, damit Pflegekräfte ihre eigentlichen Aufgaben wahrnehmen können. Es dürfe keine Denkverbote geben, technische Unterstützung stelle nur einen Teil der Entlastung dar – man müsse Fachkräfte auch durch Hilfskräfte entlasten.
Vorsitzender Ludwig konstatiert, es sei zudem zu wenig Geld im System und bittet um Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem in der Anlage 2 zum Entwurf ausgewiesenen Bedarfen an Einrichtungsplätzen für 2029 und dem Verhalten von Investoren.
Frau Ostendoff erläutert den Zusammenhang. Die Bedarfslagen in der Pflege werden bewusst differenziert betrachtet. Gesetzlich vorgegeben ist lediglich die kreisweite Ermittlung des Bedarfes an Einrichtungsplätzen. Diese Betrachtungsweise bildet jedoch nicht ab, wie sich die Bedarfe in den einzelnen Kommunen darstellen. Ein pflegebedürftiger Mensch wird sich i. d. R. einen Einrichtungsplatz im näheren Umfeld wünschen. Eine ausschließlich kreisweite Pflegebedarfsplanung würde jedoch dem großen Flächenkreis Borken nicht gerecht. So helfe z. B. ein freier Pflegeplatz in Gronau einer pflegebedürftigen Person in Bocholt eher nicht.
Durch die
Einteilung des Kreisgebietes in Sozialräume ergibt sich die Möglichkeit, die
Bedarfslagen enger zu erfassen und in kleinen, räumlichen nahegelegenen
Einheiten auszuwerten. Dadurch können Investoren besser gesteuert werden. Hat
ein Inverstor z.B. vor, in Schöppingen eine Einrichtung schaffen, wo kein
Bedarf besteht, ist er durch einen Austausch möglicherweise davon zu
überzeugen, dass es für ihn günstiger ist, die Einrichtung in Bocholt zu
errichten, wo nachweislich Bedarf besteht und die Auslastung der Einrichtung
garantierter erscheint. Zudem ergibt sich durch die Bildung von Sozialräumen
auch ein explizierter Austausch mit den Städten und Gemeinden.