Sitzung: 17.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0137/2022/KREIS
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt die
Vorstellung der EUTB zur Kenntnis.
Berichterstatterin: Frau Ostendorff
Frau Pennekamp und Herr Uebbing stellen das Projekt „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)“ vor.
Frau Pennekamp erläutert, bei der EUTB handele es sich um eine zusätzliche Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) initiiert und als Projekt zunächst für den Zeitraum von 2018 – 2022 geplant wurde. Da sich das Projekt positiv etabliert habe, sei es mittlerweile entfristet und bundesweit eingeführt worden. Im Kreis Borken gibt es zwei Standorte in Ahaus und Borken. Die Finanzierung ist im Rahmen des BTHG gesichert.
Frau Pennekamp verweist auf die beigefügte Präsentation und erklärt, die EUTB wurde auf der Grundlage der EU-Behindertenrechtskonvention gebildet und versteht sich als niederschwelliges, auch aufsuchendes Angebot für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, ungeachtet der Art der Behinderung. Auch Angehörige oder betreuende Personen könnten die Beratungsstelle aufsuchen.
Ein wichtiges Merkmal ist die Unabhängigkeit der Beratungsleistung, da keine Verpflichtung gegenüber einem Kostenträger besteht. Die Verpflichtung besteht ausschließlich gegenüber der ratsuchenden Person. Die Beratung bezieht sich grundsätzlich auf sämtliche Lebensbereiche, jedoch außerhalb von Rechtsberatung, die ausgeschlossen ist. Besonders ist zudem das Instrument des/der Genesungsbegleiter/-in, bei dem behinderte Menschen Ratsuchende auf Augenhöhe beraten.
Auf Frage von Frau Lindenhahn, auf welche Weise betroffene Menschen von den Angeboten der EUTB erfahren und welche Menschen das Angebot annehmen, gibt Frau Pennekamp an, dass sich die EUTB neben der regelmäßigen Öffentlichkeitsarbeit durch Presseartikel auch bei Selbsthilfegruppen, Veranstaltungen verschiedener Gremien und in Behörden vorstellt. Die Menschen, die die EUTB erreichen, sind im Prinzip alle Personen, die Fragen im Kontext der Unterstützung von behinderten Menschen haben.
Frau Elisabeth Ahler fragt an, ob es häufig länger andauernde Beratungsbedarfe gibt und ob die hilfesuchende Person über den gesamten Beratungszeitraum von derselben Person beraten wird. Frau Pennekamp bejaht beide Fragen.
Frau Pohl erkundigt sich nach thematischen Beratungsschwerpunkten und fragt, ob die Beratungstätigkeiten statistisch erfasst sowie hinsichtlich des Erfolgs gemessen werden. Frau Pennekamp berichtet, dass die Beratungen im Bereich des Schwerbehindertenrechts und der Pflege Schwerpunkte darstellen. Es gibt ein digitales Erfassungssystem, in das die Beratungstätigkeiten eingegeben werden sowie ein Online-Portal in dem sie bewertet werden können. Im Hinblick auf statistische Auswertungen erhält das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berichte über die erfolgten Beratungen in anonymisierter Form.
Frau Pohl bedankt sich für die Vorstellung und erkundigt sich nach einer Empfehlung für den Kreis / die Politik.
Frau
Pennekamp empfiehlt die Einrichtung einer unabhängigen Pflegeberatung für den
Kreis Borken.