Herr Grotendorst stellt anhand einer PowerPoint - Präsentation (Anlage 1) die aktuelle Situation der Kindertagesbetreuung im Kreisjugendamtsbezirk Borken dar. Er geht auf folgende Punkte ein:

1. Betreuungsbedarfsplanung und Platzausbau

2. Finanzierungssystem

3. Flexibilisierung der Betreuungszeiten

4. Kindertagespflege

5. Kinderbetreuung für geflüchtete Kinder

6. Fachkräftemangel

7. Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung

8. Elternmitwirkung

Zu Folie 5, Punkt 4, „Überführung der heilpädagogischen Plätze in Regel-Kitas, mehr Kinder mit Behinderung“ fragt Frau Demes nach, ob damit gemeint sei, dass die heilpädagogischen Kitas geschlossen würden.

Herr Grotendorst antwortet, dass das Finanzierungssystem für heilpädagogische Plätze umgestellt werde. Die bisher gesonderte Förderung dieser Plätze durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe werde umgestellt auf die Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mit einer nur noch ergänzenden Förderung durch den Landschaftsverband (sog. Basisleistung II). Die Einrichtungen als solche würden weiter betrieben. Plätze für Kinder mit erheblicher Behinderung sollten danach grundsätzlich sozialraumnäher angeboten werden. Die bisherigen Kitas mit heilpädagogischen Plätzen würden aber sicherlich ihre besondere Expertise behalten.

Frau Lentfort betont, die Inklusion könne gut funktionieren, die Qualität wie in der heilpädagogischen Betreuung müsse aber gesichert sein.

Frau Nagel wirft ein, hierzu werde dann aber mehr Raum in den Regel-Kitas benötigt.

Herr Grotendorst erwidert, die Schaffung von zusätzlichem Raum gehe zunächst von einer Gruppenstärke in der Regelbetreuung aus. Für den notwendigen zusätzlichen Raumbedarf bei der Betreuung von Kindern mit erheblicher Behinderung werde in erster Linie die Absenkung der Regelgruppenstärke verfolgt. Die Schaffung zusätzlicher Räume sei bei Bestandsgebäuden häufig nur noch schwer realisierbar und mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden.

Herr Leuders möchte wissen, wie sich die Anzahl der Gruppen in den letzten Jahren entwickelt habe.

Herr Grotendorst erläutert, allein in den letzten 5 Jahren seien über 100 Gruppen im Kreisjugendamtsbezirk hinzugekommen.

Herr Leuders fragt nach, ob angedacht sei, durch Kooperationen mit ansässigen Firmen mehr betriebliche Kinderbetreuungsplätze anzubieten.

Herr Grotendorst antwortet, dass es im Kreis Borken bereits mehrere Kitas mit einem betrieblich orientierten Angebot gebe. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, würden auch Firmen neue Wege einschlagen. Hier sei im Vorfeld die Kommune Ansprechpartnerin. Auch gebe es eine Vorlaufzeit zur Planung von Bedarfen. Hier werde für die mittelfristige Betreuungsbedarfsplanung auch der Ausbau von Gewerbeflächen und der Wohnungsbau in den Kommunen beobachtet.

Frau Tanjsek erinnert sich, dass auch im Arbeitskreis schon über die Einrichtung einer Betreuung für die Kinder der Kreisbeschäftigten gesprochen worden sei. Im Landtag würde die Kinderbetreuung für die Abgeordneten gut angenommen werden.

Frau Grave-Möllmann weist darauf hin, dass es aus Sicht der Gleichstellung weiterhin wichtig sei, das Angebot einer U-3-Betreuung im Kreishaus zu verfolgen. Allerdings hätten durch die Pandemie und deren Folgen sowie durch räumliche Engpässe in der Verwaltung andere Prioritäten gesetzt werden müssen.

Herr Grotendorst verweist hier auf das Angebot der Sommerferienbetreuung für die Kinder der Kreisbediensteten, das sehr gut angenommen werde. Für die Einrichtung einer Kreis-Kita oder Großtagespflegestelle sei zudem der örtliche Jugendhilfeträger, also das Jugendamt der Stadt Borken, zuständig.

Frau Tanjsek möchte wissen, ob ein Rückgang der Betreuungspersonen in diesem Bereich zu verzeichnen sei.

Herr Grotendorst erwidert, im Gegenteil, es sei zu einem starken Zuwachs an Betreuungspersonal gekommen. Allerdings würden die personellen Bedarfe sehr schnell wachsen, so dass eigentlich noch eine größere Anzahl an Betreuungspersonen benötigt werde.

Herr Möllenkotte fragt nach, wie viel Prozent der Elternbeitrag bei der Abrechnung eines Betreuungsplatzes ausmachen würde.

Herrn Grotendorst antwortet, der gesetzlich angestrebte Teil des Elternbeitrages würde 16 % betragen, aber im Kreisjugendamtsbezirk belaufe er sich tatsächlich auf ca. 11 %.

Frau Hendriks fragt zu Folie 13, Punkt Kindertagespflegeplätze, nach, wie viele Personen derzeit in Ausbildung seien.

Herr Grotendorst erläutert, dass die Qualifizierung auf das neue umfangreichere Qualifikationshandbuch umgestellt worden sei. In dem ersten Kurs in Ahaus würden zurzeit ca.15 Personen ausgebildet, ein weiterer Kurs werde in Bocholt starten.

Herr Möllenkotte möchte wissen, wie die Altersvorsorge der Tagespflegepersonen geregelt sei.

Herr Grotendorst antwortet, dass der Kreis Borken die entsprechenden Beiträge zur Rentenversicherung zur Hälfte übernehme und darüber hinaus für jede Tagespflegeperson auf Wunsch ein Riester-Renten-Vertrag mit einer hälftigen Förderung abgeschlossen werden könne. Auch die Kranken- und Pflegeversicherung werde vergleichbar zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zur Hälfte übernommen. Die Unfallversicherungsbeiträge würden vollständig finanziert.

Frau Lentfort möchte wissen, von welchen Trägern die Kitas im Kreisjugendamtsbezirk betrieben würden.

Herr Grotendorst verweist auf Folie 19 seiner Präsentation.

In Bezug auf Folie 32 „Brückenprojekte“ für Kinder aus Flüchtlingsfamilien berichtet Frau Lentfort aus ihrer Erfahrung, dass ein 3-jähriges Kind aus der Ukraine im Kindergarten auf einen freien Platz angemeldet worden sei, diesen aber aufgrund des „Brückenprojektes“ nicht hätte einnehmen dürfen.

Hierzu führt Herr Grotendorst aus, für Flüchtlingskinder gebe es diese alternative Betreuungsform für die erste Zeit in Deutschland (Landesförderungsprogramm). Bei umfangreicheren Bedarfen, wie z.B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern oder bei Vorschulkindern, werde eine Betreuung in Kita und Kindertagespflege angeboten, ansonsten sei das Brückenprojekt vorrangig.

Frau Demes bedankt sich bei Herrn Grotendorst für die ausführlichen und interessanten Ausführungen.