Sitzung: 15.09.2022 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0220/2022/KREIS
1. Der
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) schließt sich dem Bericht der Revision über
die Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises Borken zum 31.12.2021 und des
Lageberichts für das Haushaltsjahr 2021 an.
2. Der RPA gibt gegenüber dem Kreistag zum Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises Borken zum 31.12.2021 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2021 die anliegende Stellungnahme ab.
3. Der RPA empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
a. Der Jahresabschluss des Kreises Borken zum 31.12.2021 wird mit einer Bilanzsumme von 539.682.787,01 € und einem Jahresfehlbetrag von 2.529.307,80 € festgestellt.
b. Dem Landrat wird für den Jahresabschluss 2021 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.
c. Der Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.529.307,80 € wird der Ausgleichsrücklage entnommen (§ 96 Abs. 1 GO NRW).
d. Für das Haushaltsjahr 2021 wird eine Abrechnung der Jugendamtsumlage gem. § 56 Abs. 5 S. 2 KrO NRW vorgenommen. Gegenüber den 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt besteht eine Forderung aus der Erhebung der Jugendamtsumlage in Höhe von 3.140.241,94 €. Die Abrechnungsbescheide sind an die betroffenen Städte und Gemeinden umgehend nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 zu erlassen. Die Abrechnungsbeträge sind zum 01.01.2023 fällig.
Anhand
einer Präsentation stellt Frau Gausling die Durchführung und die Ergebnisse der
Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises Borken zum 31.12.2021 dar (Anlage 1 der Niederschrift). Die
Prüfung umfasste die Buchführung, den Jahresabschluss mit Bilanz,
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Anhang, den Lagebericht sowie die
Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft. Für die Beurteilung des
Jahresabschlusses 2021 wurden auch die unterjährig durchgeführten Prüfungen mit
Relevanz für die Rechnungslegung berücksichtigt.
Frau
Gausling berichtet über rechtliche und wirtschaftliche Besonderheiten des
Jahresabschlusses 2021 und geht insbesondere auf die Zuschreibung der RWE-Aktie
in 2021 in Höhe von rd. 1,6 Mio. EUR, die ergebnisneutral mit der Allgemeinen
Rücklage verrechnet wurde und die weitere Bilanzierungshilfe für das
Jugendamtsbudget (Budget 02) in Höhe von rd. 704 T-EUR ein. Sie begrüße, dass
die rechtlichen Spielräume genutzt wurden und somit keine Bilanzierungshilfe
für den Gesamthaushalt aktiviert werden musste.
Anhand einer grafischen Gegenüberstellung
der Vermögens- und Kapitalstruktur der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 sowie der
Ertragslage 2021 geht Frau Gausling auf die haushaltswirtschaftliche
Entwicklung des Kreises Borken ein. Die Analyse der Daten werde durch die
Revision genutzt, um Plausibilitätsprüfungen durchzuführen, Veränderungen der
haushaltswirtschaftlichen Situation des Kreises Borken zu erkennen und
Prüfschwerpunkte festzulegen.
Als
ein Prüfungsergebnis hält Frau Gausling fest, dass die Buchführung des Kreises
Borken für das Jahr 2021 den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
entspricht. Die festgestellten Unrichtigkeiten zur Buchführung seien für die
Beurteilung des Jahresabschlusses 2021 nicht von wesentlicher Bedeutung. Der
Fachdienst Finanzen nehme die notwendigen Korrekturbuchungen in 2022 vor.
Notwendige nicht buchungswirksame Änderungen im Anhang sind in der Anlage 2 der
Sitzungsvorlage abgebildet und werden in die Endfassung des Jahresabschlusses
2021 eingearbeitet.
Der
Jahresabschluss 2021 sei aus der Buchführung korrekt abgeleitet worden und
entspreche den rechtlichen Vorgaben. Der
Lagebericht stehe mit dem Jahresabschluss 2021 in Einklang und stelle die
Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung des Kreises Borken zutreffend
dar.
Abschließend
erklärt Frau Gausling, dass seitens der Revision für den Jahresabschluss 2021
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann. Für die
Stellungnahme könne der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage 3 beigefügten
Textvorschlag nutzen. Frau Gausling empfiehlt dem RPA, sich dem Testat der
Revision und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anzuschließen.
Vorsitzender Steiner bedankt sich für die Ausführungen zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021. Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Beschluss: einstimmig