Sitzung: 09.05.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0092/2023/KREIS
Der Ausschuss für
Arbeit, Soziales und Gesundheit nimmt den Jahresbericht Soziales 2022 zur
Kenntnis.
Frau
Ostendorff erläutert anhand der turnusmäßigen Vorlage und weist darauf hin,
dass der Bericht auf Wunsch auch als Druckwerk erhältlich ist. Sodann gibt sie
Raum für Fragen.
Frau Lindenhahn bittet um Erklärung, auf welche Weise sich durch Energiekrise und Inflation Mehrarbeiten für die Kreisverwaltung ergeben hätten. Frau Ostendorff führt aus, die Krisen hätten eine Verunsicherung in der Bevölkerung verursacht, was zu einem erhöhten Beratungsbedarf bei Kreis und Kommunen geführt habe.
Frau E. Ahler fragt, wie sich die Anzahl der Wohngeldempfängerinnen und –empfänger nach der Wohngeldreform verändert habe. Frau Ostendorff gibt an, die Wohngeldanträge hätten sich mehr als verdoppelt. Es gebe eine Schnittmenge zu den Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld. Diese sei zahlenmäßig jedoch noch zu erfassen. Nach den gesetzlichen Vorgaben dürften Bürgergeldempfangende nicht vor dem 01.07.2023 auf das vorrangige und vermutlich höhere Wohngeld verwiesen werden, um eine Überlastung der Wohngeldstellen zu vermeiden. Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld sei es erlaubt gewesen, eigenständig einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Hierauf seien sie durch die örtlichen Jobcenter ausdrücklich hingewiesen worden. So entstünden diesen Personen keine Nachteile. Die Anträge würden ab dem 01.07.2023 bearbeitet und mögliche Ansprüche auf Wohngeld nachgezahlt werden.
Kreisdirektor Dr. Hörster betont, dass die kommunale Umsetzung bundesrechtlicher Regelungen zunehmend eine große Herausforderung darstelle. Dies würde allerdings auch von den hiesigen Abgeordneten wahrgenommen, was sich durch ihre Nachfragen zum Umsetzungsstand und zu Problemen mit den Regelungen zeige.
Frau Lindenhahn erkundigt sich nach der Anzahl und dem Ausgang insbesondere von Widersprüchen und Klagen im Bereich des Schwerbehindertenrechts im Jahr 2022. Frau Ostendorff sagt zu, diese Frage im Rahmen des Protokolls zu beantworten:
Widersprüche |
|||
Gesamt |
Abhilfe |
Zurückweisung durch Bezirksregierung |
Sonstige Erledigung |
1.307 |
425 |
696 |
186 |
Im Jahr 2022 sind 206 neue Klageverfahren beim Sozialgericht Münster eingegangen.
Frau Lindenhahn bittet um Mitteilung, wie sich der Rückgang von Anträgen auf Schüler-BAföG erkläre. Frau Ostendorff erklärt, die Gruppe der Antragsberechtigten sei stetig rückläufig. Deutlich weniger junge Menschen würden nach der allgemeinen Schulausbildung eine rein schulische Berufsausbildung anstreben. Zudem würde auch das Angebot an rein schulischen Berufsausbildungen zurückgehen und für zahlreiche früher rein schulische Ausbildungsberufe heute eine Ausbildungsvergütung gezahlt werde.
Abschließend fragt Frau Lindenhahn, wie viele Münsterlandkarten im Jahr 2022 ausgegeben worden seien. Frau Ostendorff erläutert, jedes Kind, dessen Familie die Antragsvoraussetzungen erfülle (Leistungsbezug SGB II, XII, AsylbLG), erhalte die Münsterlandkarte auf Anfrage. Dies sei ein bewährtes System, das so auch in den meisten Nachbarkreisen angewendet werde. Dr. Hörster erklärt, es seien im Jahr 2022 insgesamt 11.705 Karten gewesen.