Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz empfiehlt dem Kreistag, Folgendes zu beschließen:

Dem Entwurf der Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Umsetzung des Förderprogramms ein digitales Verfahren zu entwickeln.

 


Berichterstatter: Michael Weitzell

Herr Weitzell berichtet, Mitte März habe der Kreistag mit der Verabschiedung des Haushaltes einstimmig beschlossen, ein Förderprogramm mit einem Finanzvolumen von 500.000 € für den Bereich der Gemeinnützigkeit und des Ehrenamtes zu entwickeln. Die Umsetzung solle dabei mit bestehenden Ressourcen erfolgen.

Bereits in der Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung am 10.05.2023 sei ausführlich über den Entwurf der nun vorliegenden Richtlinie zum Förderprogramm gesprochen worden. Zu den Details der Förderrichtlinie verweist er auf seine Präsentation (Anlage 2).

Herr Weitzell stellt heraus, das Förderverfahren solle einfach, unbürokratisch und somit antragsfreundlich gehalten werden. Das Förderprogramm sei auch mit den Kommunen im Kreis abgestimmt, das Projekt habe dort großen Anklang gefunden und werde auch von dort ergänzend durch unsere kreiseigene Pressearbeit unterstützt.

Er richte seinen Dank an die Verwaltung für die geleistete Arbeit in der Kürze der Zeit, sagt Herr Steiner. Das transparente und klare Förderprogramm entspreche dem Wunsch des Kreistages. Er hoffe auf eine große Resonanz.

Dem schließe er sich an, so Herr Schulte. Das Förderprogramm sei schnell und gut durchdacht auf den Weg gebracht worden. Er danke daher der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Sie zeige, dass gute Ergebnisse erzielt werden könnten, wenn Politik, Verwaltung und die Kommunen im Kreis von einem gemeinsamen Projekt überzeugt seien.

Er bedanke sich, dass die Hinweise aus der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung bereits bis zur heutigen Sitzung mit aufgenommen worden seien, so Herr Harks. Das niedrigschwellige Angebot für Vereine und gemeinnützige Organisationen sei beispielhaft.

Auf Nachfrage von Herrn Kublun bestätigt Herr Weitzell, die Bewilligung der Anträge erfolge nach dem Windhundverfahren. Dieses Verfahren sei bewusst gewählt, da das Förderprogramm insbesondere auf die Initiative von ehrenamtlichen Institutionen ausgerichtet sei. Im Einzelfall sei aber eine Absprache in der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung möglich.

Gegebenenfalls könne im Falle einer Überschreitung des Fördervolumens das Alter der Heizung als zusätzliches Kriterium hinzugezogen werden, regt Frau Wübbeling an.

Auf Nachfrage von Herrn Kublun erläutert Herr Boland, Wärmegewinnung aus Biomasse, Klimasplitgeräte und auch Belüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung seien bisher nicht förderfähig.

Herr Weitzell führt hierzu ergänzend aus, das Förderprogramm fokussiere sich zunächst auf bestimmte Bereiche der Förderobjekte. Nach einem ersten Durchlauf des Förderprogrammes könne man anhand der Resonanzen schauen, ob Anpassungen erforderlich seien.

 


Beschluss:                  einstimmig