Sitzung: 25.05.2023 Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0160/2023/KREIS
Der
Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz empfiehlt dem
Kreistag, Folgendes zu beschließen:
Dem
Entwurf der Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen
Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“ wird zugestimmt. Die Verwaltung
wird beauftragt, für die Umsetzung des Förderprogramms ein digitales Verfahren
zu entwickeln.
Berichterstatter: Michael Weitzell
Herr Weitzell berichtet, Mitte
März habe der Kreistag mit der Verabschiedung des Haushaltes einstimmig
beschlossen, ein Förderprogramm mit einem Finanzvolumen von 500.000 € für den
Bereich der Gemeinnützigkeit und des Ehrenamtes zu entwickeln. Die Umsetzung
solle dabei mit bestehenden Ressourcen erfolgen.
Bereits
in der Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung am 10.05.2023 sei ausführlich über den Entwurf der nun
vorliegenden Richtlinie zum Förderprogramm gesprochen worden. Zu den Details
der Förderrichtlinie verweist er auf seine Präsentation (Anlage 2).
Herr
Weitzell stellt heraus, das Förderverfahren solle einfach, unbürokratisch und
somit antragsfreundlich gehalten werden. Das Förderprogramm sei auch mit den
Kommunen im Kreis abgestimmt, das Projekt habe dort großen Anklang gefunden und
werde auch von dort ergänzend durch unsere kreiseigene Pressearbeit
unterstützt.
Er
richte seinen Dank an die Verwaltung für die geleistete Arbeit in der Kürze der
Zeit, sagt Herr Steiner. Das transparente und klare Förderprogramm entspreche
dem Wunsch des Kreistages. Er hoffe auf eine große Resonanz.
Dem
schließe er sich an, so Herr Schulte. Das Förderprogramm sei schnell und gut
durchdacht auf den Weg gebracht worden. Er danke daher der Verwaltung für die
geleistete Arbeit. Sie zeige, dass gute Ergebnisse erzielt werden könnten, wenn
Politik, Verwaltung und die Kommunen im Kreis von einem gemeinsamen Projekt
überzeugt seien.
Er
bedanke sich, dass die Hinweise aus der Interfraktionellen Arbeitsgruppe
Klimaschutz und Klimafolgenanpassung bereits bis zur heutigen Sitzung mit
aufgenommen worden seien, so Herr Harks. Das niedrigschwellige Angebot für
Vereine und gemeinnützige Organisationen sei beispielhaft.
Auf
Nachfrage von Herrn Kublun bestätigt Herr Weitzell, die Bewilligung der Anträge
erfolge nach dem Windhundverfahren. Dieses Verfahren sei bewusst gewählt, da
das Förderprogramm insbesondere auf die Initiative von ehrenamtlichen
Institutionen ausgerichtet sei. Im Einzelfall sei aber eine Absprache in der
Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung möglich.
Gegebenenfalls
könne im Falle einer Überschreitung des Fördervolumens das Alter der Heizung
als zusätzliches Kriterium hinzugezogen werden, regt Frau Wübbeling an.
Auf
Nachfrage von Herrn Kublun erläutert Herr Boland, Wärmegewinnung aus Biomasse,
Klimasplitgeräte und auch Belüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung seien bisher
nicht förderfähig.
Herr
Weitzell führt hierzu ergänzend aus, das Förderprogramm fokussiere sich
zunächst auf bestimmte Bereiche der Förderobjekte. Nach einem ersten Durchlauf
des Förderprogrammes könne man anhand der Resonanzen schauen, ob Anpassungen
erforderlich seien.
Beschluss: einstimmig