Sitzung: 25.05.2023 Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz
Herr Wielers gibt einen Überblick über
den bisherigen Ablauf der Tätigkeiten im Verfahren zur Änderung des
Landschaftsplanes.
So habe der Kreistag am 19.10.2017 die
Änderung und Erweiterung des Landschaftsplanes beschlossen. Bis Ende 2020 wurde
sodann ein Entwurf zur Änderung und Erweiterung durch den Fachbereich Natur und
Umwelt erarbeitet. Am 24.03.2021, 05.05.2021 und 02.06.2021 fanden Treffen und
Diskussionen zum Planentwurf in der planbegleitenden Arbeitsgruppe statt. Die
Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (einschließlich Bürgerversammlung
und Bürgerbüro) und TöB-Beteiligung erfolgte sodann vom 15.11. bis 10.12.2021.
Die Vorbereitung der Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen
Beteiligung schlossen sich bis Mitte 2022 an.
Die geplante Abwägung über die Anregungen
und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie
der TöB und Beschluss des KT zur Offenlage für Anfang 2023 sind vorbereitet
worden.
Zurzeit gebe es jedoch eine Diskussion um
einen Entwurf einer EU-Verordnung zur Reduzierung des Einsatzes von
Pflanzenschutzmitteln (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115). Mit
dieser Verordnung möchte die EU die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der
Landwirtschaft neu regeln. Unter anderem sei die Einschränkung der Anwendung
bestimmter Pestizide für Agrarflächen in Schutzgebieten vorgesehen. Momentan
sei nicht absehbar, wie die künftigen Regelungen für die Pestizidanwendung in
Landschaftsschutzgebieten aussehen würden und ob – und in welcher Form –
Handlungsbedarf für das Landschaftsplan-Verfahren, bei dem u.a. bestehende
Landschaftsschutzgebiete erweitert und neue ausgewiesen würden, bestehe. Daher
solle die weitere Entwicklung zunächst abgewartet werden, bevor der
Landschaftsplan in den nächsten Verfahrensschritt „Offenlage“ gehe.
Die Thematik und die daraus entstandenen
Unsicherheiten betrifft aktuell alle mit der Landschaftsplanung befassten Kreise
in NRW, so dass das Thema auch im Landkreistag behandelt wird.
Wie lange dieser Prozess dauern und wann
möglicherweise erste belastbare Ergebnisse zu der geplanten EU-VO vorliegen
würden, sei zurzeit nicht absehbar.
Die
Prämisse bei der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Kreis Borken sei,
dass diese keine negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft habe, ergänzt
Herr Grothues. Mit den eingangs dargestellten derzeitigen Entwicklungen seien
nun allerdings Rechtsunsicherheiten in der Landwirtschaft entstanden. Die
Ausräumung dieser Unsicherheiten sei abzuwarten vor einer Weiterführung des
Verfahrens.
Wichtig
sei ihnen, dass trotz der geltenden und überdies sinnvollen Landschaftspläne im
Kreis Borken mit der nun im Raum stehenden Gesetzesänderung keine Enteignung
für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis Borken erfolgen
dürfe, so die Herren Schulte und Elpers.
Frau
Seidensticker-Beining und Herr Leuders unterstreichen die Bedeutung der
Landschaftsplanung im Kreis Borken.