Herr Wielers gibt einen Überblick über den bisherigen Ablauf der Tätigkeiten im Verfahren zur Änderung des Landschaftsplanes.

So habe der Kreistag am 19.10.2017 die Änderung und Erweiterung des Landschaftsplanes beschlossen. Bis Ende 2020 wurde sodann ein Entwurf zur Änderung und Erweiterung durch den Fachbereich Natur und Umwelt erarbeitet. Am 24.03.2021, 05.05.2021 und 02.06.2021 fanden Treffen und Diskussionen zum Planentwurf in der planbegleitenden Arbeitsgruppe statt. Die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (einschließlich Bürgerversammlung und Bürgerbüro) und TöB-Beteiligung erfolgte sodann vom 15.11. bis 10.12.2021. Die Vorbereitung der Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung schlossen sich bis Mitte 2022 an.

Die geplante Abwägung über die Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der TöB und Beschluss des KT zur Offenlage für Anfang 2023 sind vorbereitet worden.

Zurzeit gebe es jedoch eine Diskussion um einen Entwurf einer EU-Verordnung zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115). Mit dieser Verordnung möchte die EU die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft neu regeln. Unter anderem sei die Einschränkung der Anwendung bestimmter Pestizide für Agrarflächen in Schutzgebieten vorgesehen. Momentan sei nicht absehbar, wie die künftigen Regelungen für die Pestizidanwendung in Landschaftsschutzgebieten aussehen würden und ob – und in welcher Form – Handlungsbedarf für das Landschaftsplan-Verfahren, bei dem u.a. bestehende Landschaftsschutzgebiete erweitert und neue ausgewiesen würden, bestehe. Daher solle die weitere Entwicklung zunächst abgewartet werden, bevor der Landschaftsplan in den nächsten Verfahrensschritt „Offenlage“ gehe.

Die Thematik und die daraus entstandenen Unsicherheiten betrifft aktuell alle mit der Landschaftsplanung befassten Kreise in NRW, so dass das Thema auch im Landkreistag behandelt wird.

Wie lange dieser Prozess dauern und wann möglicherweise erste belastbare Ergebnisse zu der geplanten EU-VO vorliegen würden, sei zurzeit nicht absehbar.

Die Prämisse bei der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Kreis Borken sei, dass diese keine negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft habe, ergänzt Herr Grothues. Mit den eingangs dargestellten derzeitigen Entwicklungen seien nun allerdings Rechtsunsicherheiten in der Landwirtschaft entstanden. Die Ausräumung dieser Unsicherheiten sei abzuwarten vor einer Weiterführung des Verfahrens.

Wichtig sei ihnen, dass trotz der geltenden und überdies sinnvollen Landschaftspläne im Kreis Borken mit der nun im Raum stehenden Gesetzesänderung keine Enteignung für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis Borken erfolgen dürfe, so die Herren Schulte und Elpers.

Frau Seidensticker-Beining und Herr Leuders unterstreichen die Bedeutung der Landschaftsplanung im Kreis Borken.