Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur
Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird zur Kenntnis genommen.
Kreisdirektor Dr. Hörster nimmt
Bezug auf die Sitzungsvorlage. Er betont, dass mit dem am 19.01.2024 im
Bundestag angenommenen Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
die Hürden zur Einbürgerung herabgesetzt würden. So sei mit der Revision
insbesondere eine Verkürzung der Voraufenthaltszeit von acht auf in der Regel
fünf Jahre verbunden. Dies werde zu einem erheblichen Anstieg der Antragszahlen
auf Einbürgerung führen.
Ergänzend weist Kreisdirektor Dr. Hörster auf den weiterhin stattfindenden, turnusgemäßen digitalen interkommunalen Austausch zu den Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hin.